Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe reicht nicht

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag einen neuen Schritt auf dem Weg zu einer Unkultur des Todes getan. Es wird vermutlich nicht der letzte gewesen sein. Es war eine einfühlsame Debatte, eine Sternstunde war dieser Tag für unsere Parlament ganz sicher nicht.

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Der Deutsche Bundestag hat heute in dritter Lesung den Gesetzentwurf von Brand/Griese für den neuen §217 StGB angenommen. Damit steht nun jegliche geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe. Nicht bestraft wird auch weiterhin Suizidbeihilfe von Angehörigen oder nahe stehenden Personen. Ferner bleiben auch Ärzte straffrei, wenn sie ohne Wiederholungsabsicht handeln.

Alle diese Formulierungen sind extrem schwammig und schaffen keine Rechtssicherheit. Sie schaffen erst recht keine Sicherheit und keinen Schutz für Betroffene. Der Schutz am Ende des Lebens wurde mit dieser Entscheidung deutlich aufgeweicht und wird weitere Diskussionen auslösen. Es droht eine schiefe Ebene, die Stück für Stück dann doch den Weg zu einer aktiven Sterbehilfe, was nichts anderes als die Tötung schwerkranker, behinderter und depressiver Menschen bedeutet.

Einzig der Gesetzentwurf von Sensburg/ Dörflinger/ Hüppe hätte den nötigen umfassenden Schutz gewährleistet. Zudem hätte ein solches Gesetz auch dem entsprochen, was in anderen europäischen Ländern geltendes Recht ist. Aus diesem Rahmen ist Deutschland heute ausgeschert und hat sich auf einen eindeutig falschen Weg begeben.

Es wird, dazu braucht man kein Wahrsager sein, in Deutschland zu einer Zunahme von assistierten Suiziden kommen. Suizidprävention wird mit diesem Gesetz vollständig konterkariert. Ärzte geraten in die unschöne Lage, Menschen entgegen jeglicher ärztlicher Ethik die Mittel in die Hand zu geben, sich vom Leben zum Tode zu befördern.  Und was ist, wenn der betreffende Patient es absolut nicht mehr schafft, den Giftbecher selbst zu trinken? Noch steht hier der §216 StGB einem aktiven Tötungshandeln im Weg. Wie lange noch?

Mit der heutigen Entscheidung hat der Deutsche Bundestag einen neuen Schritt auf dem Weg zu einer Unkultur des Todes getan. Es wird vermutlich nicht der letzte gewesen sein. Äquivalent zu immer weiter aufgeweichten Regeln zum Schutz des Lebens an seinem Beginn, wie die vorgeburtliche Selektion (z.B. bei Behinderung), so steht also nun auch eine Rechtsnorm bereit, die den Anfang zur Selektion nicht mehr lebenswerter Senioren, Schwerkranker, psychisch Kranker und lebensmüder Menschen anbahnt. Noch geht es nur um den assistierten Suizid. Der ist jetzt gesellschaftsfähig. Der nächste Schritt wird kommen.

Mag die Debatte im Deutschen Bundestag heute auch einfühlsam und rücksichtsvoll geführt worden sein. Eine Sternstunde war dieser Tag für unsere Parlament ganz sicher nicht.

Zuerst erschienen auf katholon.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Adorján Kovács

Die Straffreiheit für Angehörige mag noch angehen, um vielleicht so ein persönliches, barmherziges einvernehmliches Handeln am und mit dem Kranken nicht zu verunmöglichen. Untragbar ist die Straffreiheit für Ärzte, denn sie steht diametral gegen das ärztliche Ethos und den Eid des Hippokrates. Wie ja auch die Straffreiheit für Abtreibungen.

Gravatar: Daniel Kallert

Herr Winnemöller,
Sie sollten sich von Ihrer Kirchenhörigkeit zur katholischen Kirche (vermute ich) befreien. Die katholische Kirche ist nicht die Regierung und Rechtsinstanz in Deutschland, auch wenn diese sich so aufführt. Wenn Sie sterbenskranken, schwer leidenden Menschen, die nicht Selbstmord machen können, die Möglichkeit, ein Siechtum zu verhindern verweigern, handeln Sie absolut menschenunwürdig. Außerdem sollten sich die Menschen vorrangig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vergewaltigern und vor Misshandlung einsetzen, Sterbenskranke stehen meiner Ansicht nach am Ende der Menschen, für die sich die Menschen und die Politik einsetzen, noch hinter den Flüchtlingen aus Kriegsgebieten. Gott und die Kirchen haben meiner Ansicht nach total versagt, Gott verhindert keine schweren Krankheiten, keinen Krieg, keine schwersten Straftaten, keine Naturkatastrophen usw. und die Kirchen zeigen überhaupt keinen Einsatz, das Kinderschänder und Vergewaltiger wesentlich härter bestraft werden und nicht vorzeitig oder nach einer nicht wirksamen Therapie aus der Haft oder Sicherungsverwahrung freigelassen werden. Der Schutz unser Kinder ist unendlich mal wichtiger als jeder Einsatz für sterbenskranke Menschen!

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