Insolvenzverschleppung auf der Euro-Titanic

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Insolvenzverschleppung auf der Euro-Titanic
Datum: 19.09.2011, 07:57

Finanzminister Schäuble hat heute die Griechen vor einem Zahlungsstopp gewarnt, falls sie ihre Sparzusagen nicht einhalten. Allzu ernst müssen die Hellenen diese Warnung allerdings nicht nehmen, denn gleichzeitig laufen die Bemühungen, die am 19. September vorgesehene Abstimmung über die „Ertüchtigung des Rettungsschirms“, für die Deutschland seine Finanzgarantien um mehr als 80 Milliarden auf 210 Milliarden aufstocken muss, über die parlamentarische Bühne zu bringen. Wenn es mit der Kanzlermehrheit nicht reicht, dann eben mit den Stimmen der Opposition.
Die Frage, was es für Deutschland bedeutet, sollten die Garantien fällig werden, wird von Politik und Medien weiterhin ausgespart.
Dafür wird vermeldet, dass bereits 56% der Deutschen glauben, dass Griechenland nicht mehr zu retten ist. Diese Zahl dürfte eher zu niedrig sein.
Entscheidend ist, dass viele unserer Parlamentarier, die es genauer wissen, als der Durchschnittsbürger, davon überzeugt sind, dass die Pleite nicht abwendbar ist. Manche, wie kürzlich Heinz Riesenhuber, der dem Wirtschaftsflügel der CDU zuzurechnen ist, verkünden das „inoffiziell“ sogar im Wahlkreis. Er würde trotzdem für den Rettungsschirm stimmen, so Riesenhuber, weil Europa sonst zerbräche.
Abgesehen davon, dass lediglich das größenwahnsinnige Projekt einer Zwangsvereinigung Europas von oben zerbrechen würde, muss man sich die Frage stellen, ob sich unsere Politiker nicht zumindest der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung schuldig machen. In Deutschland ist Insolvenzverschleppung eine Straftat.
Eigenkapitalersetzende Darlehen sind bei drohendem Konkurs unzulässig. Das Kernproblem des Insolvenzrechts, die Feststellung der Krise ist im Falle Griechenlands eindeutig gegeben. Griechenlands Überschuldung ist eine allgemein bekannte Tatsache. Wenn eigenkapitalersetzende Darlehen im Überschuldungsstatus ausgereicht werden, ist der Tatbestand der Untreue erfüllt. Nach $266 des StGB ist dieser Tatbestand der Untreue zum Nachteil des Vermögens (des Volksvermögens) auch dann erfüllt, wenn der Geschäftsführer (das Parlament) im Einverständnis mit dem Gesellschafter (dem Volk) handeln würde. Es ist aber mehr als zweifelhaft, ob das Parlament das Einverständnis der Wähler für Euro-Rettungsschirme bekommen würde.
Wie verheerend die Politik der Euro-Rettung ohne Wenn und Aber ist, zeigt ein Blick nach Italien. Dort verlässt man sich offen darauf, dass das Geld aus Deutschland schon alles richten wird. Selbst ein „Wirtschaftsberater“ des ehemaligen Staatspräsidenten Prodi verkündet, wer sparen wolle, wäre der Dumme…

Beitrag erschien zuerst auf achgut.com

Sven von Storch

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