Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht für Geburtenregister

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Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht für Geburtenregister
Datum: 10.11.2017, 12:49

Diesem Wunsch haben die Karlsruhe Richter nun entsprochen und fordern die Einführung eines dritten Geschlechts.

Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sein wollen, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen wird.
Kein Wunder, dass Deutschland von seinen Neubürgern nicht mehr ernst genommen wird!

Ergänzung: Unbedingt lesenswert it ein Artikel von Hatmud Danish darüber, wie sich in diesem Fall Politik, Gericht und NGOs die Bälle zugespielt haben. Erst gibt es eine steuerfinanzierte „Studie“, die behauptet, es gäbe ein drittes Geschlecht, dann geht das „Lobbying“ los.

www.sueddeutsche.de/panorama/eil-bundesverfassungsgericht-fordert-drittes-geschlecht-im-geburtenregister-1.3740223

web.de/magazine/politik/bundesverfassungsgericht-drittes-geschlecht-geburtenregister-intersexuelle-menschen-32617726

Sven von Storch

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