Urteil verlangt nun auch Offenlegung von Protokollen des „Corona-Expertenrates“

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Bundeskanzleramt dazu verurteilt, bislang geschwärzte und damit geheim gehaltene Passagen aus den Protokollen auch des Corona-Expertenrates freizugeben.

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Aussagen zur Wirksamkeit des „Impfstoffes“ sind relevant

Betroffen von der „Zwangsveröffentlichung“ sind die Passagen, in denen es um Aussagen zur Wirksamkeit von „Corona-Impfstoffen“ geht. Geklagt hatte hierzu der Arzt Christian Haffner. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Berliner Zeitung berichteten über diese neuesten Entwicklungen.

Die Anwälte des Bundeskanzleramtes hatten argumentiert, dass eine Freigabe der bis dahin noch geschwärzten Passagen in Zusammenhang mit den „Corona-Impfstoffen“ negative Folgen auch in Bezug auf mögliche kommende Pandemien haben könne, weil es eine in der Zukunft womöglich erneut notwendige Impfstoffbeschaffung erschweren könne, wie auch die schwäbische.de berichtet hatte.

Diese Argumentation überzeugte den zuständigen Richter James Bews nicht. In seiner schriftlichen Urteilsbegründung heißt es, diese Befürchtung sei „fernliegend”. Weiter schreibt der Richter, die Argumentation entbehre „greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine zukünftige Pandemie, in der eine Marktteilnahme der Bundesrepublik als zentrale Impfstoff- und Medikamentenbeschafferin erforderlich wäre”.

„Infos aus chinesischem Bereich des „Covid-19 Ursprungs“

Nicht entschwärzt werden müssen dem aktuellem Urteil zu Folge, jene Passagen, in denen es um China geht. Hier hatte das Bundeskanzleramt argumentiert, dass das Bekanntwerden der geheim gehaltenen Informationen etwa zu einer „Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie” und auch zur „Bewertung von Informationen aus dem chinesischen Bereich über den Ursprung von Covid-19″, die Beziehung zwischen Deutschland und China belasten und zu außenpolitischen Verwerfungen führen könne.

Hierzu erklärtet Richter Bews, „die Einschätzung der Beklagten (Bundesregierung), die Offenlegung der begehrten Informationen könne nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zur Volksrepublik China haben, ist  gemessen an den engen Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung, nicht zu beanstanden. Sie ist plausibel und nachvollziehbar.”

Der dritte Punkt betrifft die Offenlegung der Namen der Experten in Zusammenhang mit deren getätigten Aussagen. Kläger Haffner will erreichen, dass die Namen entschwärzt werden, damit nachvollziehbar ist, welche Aussage von welchem Experten stammt. Dann aber, so die Anwälte der Regierung, bestünde eine „Gefahr für Leib und Leben” der einzelnen Mitglieder des Corona-Expertenrates. Diese Argumentation überzeugte den Richter ebenfalls nicht.

Experten nicht in Gefahr

In dem Urteil heißt es weiter, „das Vorbringen der Beklagten, einzelne umgesetzte oder diskutierte Corona-Maßnahmen der Bundesregierung würden noch heute sehr kontrovers sowie emotional und politisch stark aufgeladen diskutiert und es bestehe eine erhebliche Gewaltbereitschaft in Teilen der Reichsbürger- und Querdenkerszene, ist zu abstrakt und weist keinen Bezug zu den streitbefangenen Informationen auf.”

Zudem fehle es „an einer Verknüpfung der, von der Beklagten benannten „Aufreger-Themen“ und den geschwärzten Passagen. Für das Gericht ist daher nicht nachvollziehbar, dass gerade die in den Protokollen enthaltenen Aussagen der ExpertInnen und Gäste derartige Themen bzw. Maßnahmen betreffen”.

Ob die Namen freigegeben werden müssen oder nicht, wurde allerdings noch nicht entschieden. Der Grund dafür ist, das Bundeskanzleramt hat die Experten bislang nicht gefragt, ob sie überhaupt auf der Schwärzung ihrer Namen bestehen würden. Das soll nun auf Weisung des Gerichts nachgeholt werden, erst dann wird über den weiteren Umgang mit den Schwärzungen der entsprechenden Passagen entschieden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass jene Experten ihre Zustimmung zur Entschwärzung ihrer Namen geben geht wohl allerdings „gegen Null“.

Arzt will in punkto „China“ weiter klagen

Der klagende Arzt Christian Haffner erklärte dazu gegenüber der schwäbischen.de, „das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist weitgehend unseren Forderung nach Aufhebung der Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrates gefolgt. Dennoch werde ich mich damit nicht zufrieden geben, da aus meiner Sicht auch wichtig ist, wer die Gäste waren, die gehört wurden und auch die Passage über den Ursprung des Corona-Virus und über die Einschätzung zu China sind von öffentlichem Interesse.” Haffner weiter. „daher werden wir voraussichtlich in die nächste Instanz gehen.”

Auch das Bundeskanzleramt hat jedoch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Ob die Anwälte der Bundesregierung das machen werden, blieb zunächst unklar.

Quelle: unser-mitteleuropa.com/139661

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Grace

RKI-Skandal: Sie wussten immer Bescheid, dass keine Gefahr bestand – und trieben ein Volk in die Psychose

https://journalistenwatch.com/2024/06/14/rki-skandal-sie-wussten-immer-bescheid-dass-keine-gefahr-bestand-und-trieben-ein-volk-in-die-psychose/

Vogelgrippe-Impfstoffe: Der nächste Goldrausch?

https://journalistenwatch.com/2024/06/14/vogelgrippe-impfstoffe-der-naechste-goldrausch/

Auch Fauci gab bekannt, daß er sich die ganzen Corona-Regeln nur ausgedacht hatte, es aber keine wissenschaftlichen Beweise gab. Und die sind sie uns bis heute schuldig.

Trotzdem müssen sich immer noch "Corona-Leugner" vor Gericht verantworten, obwohl längst bekannt ist, daß alles nur gelogen war. Selbst Lauterbach sprach von "Schwachsinn".

Gravatar: maasmaennchen

@...Hierzu erklärtet Richter Bews, „die Einschätzung der Beklagten (Bundesregierung), die Offenlegung der begehrten Informationen könne nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zur Volksrepublik China haben, ist gemessen an den engen Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung, nicht zu beanstanden. Sie ist plausibel und nachvollziehbar.”

Ich glaube man sollte seine Entscheidungen an den Belangen der geschädigten Menschen festmachen und nicht an der verursachenenden Regierung....das ist ziemlich verquert wenn die Belange von Regierungen mehr zählen als die der die Menschen die darin leben.

Gravatar: maasmaennchen

Wozu???.......Jeder weiss es, aber es wird nichts passieren.Wer sollte sie zur Verantwortung ziehen wenn alle mit drin stecken.Sogar der ganze EU Clan steckt da mit drin.Also am besten zu den Akten den legen und das nächste mal einfach mal Widerstand leisten.My Body, my Choice.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Bundeskanzleramt dazu verurteilt, bislang geschwärzte und damit geheim gehaltene Passagen aus den Protokollen auch des Corona-Expertenrates freizugeben.“ ...

Wobei – um dieses auch m. E. „Staatsverbrechen“ zu vertuschen
https://fassadenkratzer.de/2024/06/10/acht-entlarvende-corona-fakten-zu-den-staatsverbrechen/
- noch immer gelogen wird
https://fassadenkratzer.de/2024/06/05/lugen-bis-zuletzt-pistorius-musste-impf-pflicht-fur-soldaten-aufheben/
und dieses Hofreiter A in Sachen "weltpolitischer Fakten gegen Fake News" von Oberst a. D. Richter in die Mangel wird!
https://rtde.team/inland/208960-weltpolitische-fakten-gegen-fake-news/

Was ´ebenfalls` alles nur an „russischen“ Desinforationen liegt???????
https://www.rnd.de/politik/vor-europa-und-landtagswahlen-sorge-vor-russischer-desinformation-waechst-TYVXDJCXX5A77GHMIHXF2QRVUM.html

Gravatar: dr weiss

die vertuscher sind schon bezahlt ... auf los gehts los... verrascht die bürgerdeppen so gut es geht...adf und alles wird ok....

Gravatar: Jonathan

Rechtstaatlichkeit auf keinen Fall opfern !!!

Die Schwärzungen müssen komplett weg,
da hier sowohl überragende Rechtsgüter der
Impfopfer, als auch die der Allgemeinheit tangiert sind.

Ansonsten stünde doch der Verdacht einer 'Vereitelung von Strafverfolgung im Amt' im Raum, oder?

Die Bürger, zuvorderst die überlebenden Impfopfer
und Hinterbliebene, sollen doch die Möglichkeit haben, Verantwortliche für Schäden und Todesfälle zu ermitteln, um ihre evtl. Ansprüche geltend machen zu können.

Es muss ermittelt werden können, und dürfen, wer
z.B. die Remonstrationspflicht zur Verweigerung
rechtswidriger Anordnungen nicht beachtet hat, u.v.m.;

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass offenbar frühzeitig klar war, dass lebensverändernde Schäden und Todesfälle tatsächlich Realität sind, aber diese rechts-, und lebenserheblichen Sachverhalte den unbedarften Mitmenschen nicht nur bewußt verschwiegen, sondern die gefährlichen Substanzen, geradezu heimtückisch, als vollkommen unbedenklich dargestellt und regelrecht verharmlosend angepriesen wurden,

wie z.B. hier durch die Ethikrat-Sprecherin Alena Buyx, ihres Zeichens promovierte Medizinerin, approbierte Ärztin und Professorin*:

https://www.youtube.com/watch?v=NPBHR-aJb6o

Bei strafrechtlich erheblichen Sachverhalten kann es grundsätzlich kein "überwiegendes" vermeintliches Schutzinteresse des Staates, seiner Mitglieder oder Dritter geben.

Die Gleichbehandlungspflicht aus Art 3 GG gestattet eine
solche Privilegierung - ein Zwei-Klassenstrafrecht - nicht.
Ein Zuwiderhandeln käme einer Suspendierung der Rechtstaatlichkeit gleich. Das darf unter keinen
Umständen sein. Die Rechtstaatlichkeit ist konstitutiv für
den deutschen Staat.

Kenner und Fans des Grundgesetzes, und der Vorschriften über 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit', wissen dies - wie jeder nachlesen kann, z.B. hier:

https://www.zaavv.com/de-de/ka1012


*https://de.wikipedia.org/wiki/Alena_Buyx

Gravatar: Sam Lowry

Jetzt gibts erstmal eine Strafanzeige von Frau Büx gegen Prof. Homburg wegen dem Wort "Gefasel".

Ob die durchgehen wird???

Gravatar: Toran Grygghusen

Zitat: "Der dritte Punkt betrifft die Offenlegung der Namen der Experten in Zusammenhang mit deren getätigten Aussagen. Kläger Haffner will erreichen, dass die Namen entschwärzt werden, damit nachvollziehbar ist, welche Aussage von welchem Experten stammt. Dann aber, so die Anwälte der Regierung, bestünde eine „Gefahr für Leib und Leben” der einzelnen Mitglieder des Corona-Expertenrates."

Allein diese Argumentation belegt doch schon, dass es hier wohl nur um kriminelles Handeln geht? Denn warum sonst müssten die "Experten" um Leib und Leben fürchten", wenn sie alles lege artis und faktenbasiert entschieden hätten? Haben sie aber nicht, sondern sich den kontrafaktischen Entscheidungen der Politik gebeugt.

Die Leitungen von RKI und PEI waren mit Bedacht von Personen besetzt, die die kriminellen Handlungen und Entscheidungen der Regierung voll unterstützten. In den Ebenen darunter wurden durchaus mit Sachverstand und Fakten richtige Einschätzungen und Empfehlungen gegeben, die jedoch von der RKI- und PEI-Leitungsebene aus politischen Gründen verworfen wurden.
Dies führt eigentlich in logischer Konsequenz dazu, dass diese Institutionen dem politischen Einfluss entzogen werden und unabhängig sein müssten.

Kein Politiker dürfte denen gegenüber ein Weisungsrecht haben, vielmehr müssten die Einschätzungen und Empfehlungen transparent und öffentlich sein und die Politik müsste sich daran halten müssen!

Gravatar: Karl Biehler

Das wäre ja schön, wenn man bei Spahn, Drosten,Wieler,... die Handschellen klicken hören könnte?!i

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