Urteil gegen Femenaktivistin

Eines war schnell klar, ihre gebrüllte Behauptung, sie sei Gott, war gelogen. Die 21-jährige Josephine Witt war am 1. Weihnachtstag vergangenen Jahres barbusig auf den Altar des Kölner Domes gesprungen und hatte die festliche Messe gestört.

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Sie sorgte für reichlich Empörung. Diese ging so weit, daß ein aufgebrachter Messbesucher sie ohrfeigte. Ob es geholfen hat, ist nicht bekannt. Nun wurde die Femenaktivistin vom Amtsgericht Köln zu 60 Tagessätzen zu 20 € verurteilt.

Das Urteil mag milde erscheinen, doch mehr als die Milde erstaunt, daß es tatsächlich zu einer Verurteilung gekommen ist und diese auch nach normalem Strafrecht erfolgte. Jugendstrafrecht kam nach Ansicht des Gerichts nicht mehr in Frage. So ist sie zwar nicht vorbestraft, doch sollte es zu einer Wiederholung kommen, läge schon mal ein einschlägiges Urteil vor. Der Warnschuß dürfte also deutlich genug sein.

Bleibt zu hoffen, daß auch andere Femen das Signal verstehen: Störung eines Gottesdienstes kann teuer werden.

Letzte Anmerkung zu den Politstripperinnen von Femen: Man kann, so ist gerüchteweise zu hören, seine politische Meinung auch mit bedecktem Oberkörper äußern.

Beitrag erschien auch auf: katholon.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Stefan Neudorfer

Würde ein Mann auf den Altar springen und sich entblößen, würde man ihn auch wegen eines Sexualdeliktes anzeigen. Aber es handelt sich um eine Frau, da muss es Protest sein?
Ich halte das was sie getan hat für krank und um sie und die Gesellschaft zu schützen ist eine Behandlung zu empfehlen ... wie so wie es richtigerweise bei männlichen Exhibitionisten geschieht.

Gravatar: Dr. Bruno Köhler

Ich denke, die Botschaft des Urteils kommt durchaus an. Das lächerliche Sträfchen zahlen die Femen aus der Portokasse der Portokassenverwalterin. Es soll Femen weiter motiveren öffentlich, auch gerne unter Missachtung des Rechts, Männerhass ("Es wird Blut geben. Das der Männer!") zu propagieren.

Feminismus befiehl, wir folgen dir.

Gravatar: Waldgang

Ob das Urteil angemessen ist für 1x blank ziehen in der Kirche sei dahin gestellt. Etwas befremdlich wirkt in diesem Zusammenhang eher, dass sogenannte "Intensivstraftäter" in Deutschland prinzipiell bis zum 21. Lebensjahr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, während eine nicht vorbestrafte 20Jährige nach dem Erwachsenenstrafrecht bemessen wird.

Gravatar: Richard

Die Strafe ist wohl angemessen, die Vorstrafe wegen des Vergehens wird sie wohl verschmerzen können, bis Studienende ist die ohnehin wieder gelöscht.
Die Methode des Protests war eindeutig die falsche zumal ja unbeteiligte Menschen dabei in Mitleidenschaft gezogen wurden. Besser wäre es gewesen vor dem Kircheneingang in Hungerstreik zu treten z.B. während des gesamten Advents. Wäre interessant gewesen, wie das Bistum darauf reagiert hätte.

Gravatar: gast

Und außerhalb von Kirchen und nicht während Gottesdiensten.

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