Unrecht kann kein Recht schaffen

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In einer Stellungnahme zu den jüngsten Fällen von Erzwingungshaft bei Eltern, deren Kinder nicht am schulischen “Sexualkundeunterricht” teilnahmen, warnt der Verein “Schulunterricht zu Hause e.V.” vor einer Untergrabung des Rechtsstaats, indem Justiz und Behörden Rechtsgrundsätze mißachten.

“Wenn Eltern in Erzwingungshaft genommen werden, weil sie ihre Kinder nicht an einem Sexualkundeunterricht haben teilnehmen lassen, der weder den Zulassungsvoraussetzungen für diesen Unterricht entspricht, noch der christlichen Sexualauffassung der Eltern und auch nicht der ihrer Kinder, so ist das Unrecht – Unrecht gegenüber den Kindern, die in diesen Unterricht hineingezwungen werden, und Unrecht gegenüber den Eltern, die tatenlos der Menschenrechtsverletzung ihrer Kinder zusehen sollen.

Die Eltern haben sich schützend vor ihre Kinder gestellt, um sie den Eingriffen in ihre Intimsphäre durch die staatliche Sexualerziehung zu entziehen. Sowohl die Schule und die Schulbehörden als auch die Gerichte haben das gesetzesgemäße Vorgehen der Eltern mißachtet. Es ist das Recht und die Pflicht der Eltern (Art. 6 I Satz1 GG und §1666 I BGB), ihre Kinder vor staatlichen Eingriffen zu schützen, die die Kinder in ihrem Kindeswohl und damit in ihrem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) verletzen.

Ein Staat ist kein Rechtsstaat, wenn er sich nicht an seine eigenen Gesetze und sein Recht hält und die Gerichte nicht nach Gesetz und Recht urteilen, sondern nach dem, was politisch gewollt ist.

Zu diesem gehört auch und ganz besonders die Sexualität. Jeder Mensch hat das Recht, Eingriffe in seine Intimsphäre, die ihm zuwider sind, abzuwehren. Das gilt insbesondere auch für Schüler gegenüber der staatlichen Sexualerziehung. Die Kinder der betroffenen Eltern Eduard und Rita Wiens weigerten sich, am Sexualkundeunterricht weiter teilzunehmen, nachdem dieser sie in ihrer Intimsphäre grob verletzt hatte.

Wie bekannt, gehen Staat und Justiz seit Jahren in dieser Art gegen Eltern und Schüler in solchen Fällen vor. Das ständige Unrecht darf uns nicht stumpf machen, denn es hat weitreichende Folgen: es untergräbt unseren Rechtsstaat. Ein Staat ist kein Rechtsstaat mehr, wenn er sich nicht mehr an seine eigenen Gesetze und sein Recht hält und die Gerichte nicht mehr nach Gesetz und Recht urteilen, sondern nach dem, was politisch gewollt ist. Staatliche Willkür tritt anstelle des Rechts-staates. Was Willkür ist, lehrt die Geschichte in erschreckender und abschreckender Weise. Kein Mensch ist mehr sicher, dieser Willkür nicht anheimzufallen.

Unrecht schafft kein Recht, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 23,98). Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtsstaates verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, daß es angewandt und befolgt wird.”

Schulunterricht zu Hause e.V., Eckermann

Beitrag erschien zuerst auf: derblauebrief.net

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: MisterX

Ein staatlicher Willkür entgegenwirkender Rechtsstaat steht heute vor dem Problem, daß demokratische Willkür über Recht und Freiheit gestellt werden.
Auf diese Weise entfernt sich der Staat vom Recht und die Grundordnung ist zwar noch demokratisch (die nationale Volks-Mehrheit ist für Schulzwang), aber eben nur noch freiheitlich - wobei die Nachsilbe "lich" keine Postbankreklame ist, sondern anzeigt, daß es sich mehr um Schein als Sein handelt. (Was das bedeutet erklärt ihnen jede Frau, die sie schönlich nennen.)

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Wir haben seit 1991 keinen Rechtsstaat mehr. Es hat angefangen mit der staatlichen Vorenthaltung des Eigentums der in der DDR unrechtmäßig Enteigneten. Kohl, Schäuble und Kinkel haben diese Schurkerei begonnen. Das Unrecht breitet sich seither über alle Gebiete und Tätigkeiten des Staates aus. Aber solange die Bürger Parteien wie CDUCSUSPDGRÜNELINKE wählen, ist die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkiet nicht möglich und unsere Verfassung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht.

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