Es gilt als üblich, ins neue Jahr mit guten Vorsätzen zu gehen. Auch der eine oder andere deutsche Politiker wird das tun. Doch e i n guter Vorsatz wird bei ihnen mit großer Sicherheit nicht in den Kopf und über die Lippen kommen: die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte abzuschaffen. Notwendig wäre es aber endlich. Gute Gründe dafür gibt es.
Die Gefahr des Interessenkonfliktes
In Deutschland sind die Staatsanwaltschaften den Justizministern oder Innenministern des Bundes und der Länder unterstellt und damit weisungsgebunden.*) Auch die Verfassungsschutzämter sind es. Damit ist die Strafverfolgung politisch nicht neutral, wie es der Fall wäre, wenn sie ausschließlich durch Untersuchungs- oder Ermittlungsrichter, also mit richterlicher Unabhängigkeit geschähe. Das mag bei unpolitischen Straftaten angehen. Aber äußerst problematisch wird dies, wenn sich das Handeln von Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft gegen politische Personen oder Parteien richtet, besonders dann, wenn diese in einem Konkurrenzverhältnis zur Partei des zuständigen Ministers stehen. Die Gefahr eines Interessenkonfliktes, hier des Einsatzes staatlicher Organe für parteipolitische Zwecke, ist bei einem solchen Verfahren immanent, besteht also stets.
Die vorzeitige Stigmatisierung durch Bekanntgeben der Ermittlung
Erschwerend kommt hinzu, dass die Verfassungsschutzämter gerade in solchen Fällen noch vor Aufnahme der Ermittlungen spektakulär in die Öffentlichkeit zu gehen pflegen, während sie bei anderen Verfahren durchaus diskret ermitteln. Schon die Ankündigung, dass der Verfassungsschutz eine Ermittlung in Erwägung zieht oder ziehen könnte, bedeutet, dass die Betroffenen stigmatisiert werden, und zwar unabhängig davon, ob, wann und wie die Ermittlungen später tatsächlich aufgenommen werden und zu welchem Ergebnis sie führen. Bitte hier weiterlesen
Kommentare zum Artikel
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„Unabhängigkeit für die Staatsanwälte“
Ist diese Forderung am Vorbild von EU-Renegat Italien nicht schon deshalb eine bodenlose Unverschämtheit gegenüber unserer Kanzlerin, weil dies die „Europäische Grundsatzerklärung“ zwar verlangt – allerdings die Göttin(?) scheinbar höchstpersönlich es war, die selbst den deutschen Richtern ihre Unabhängigkeit nahm???
http://www.cleanstate.de/Abhaengigkeiten_der_deutschen_justiz.html
Liegt Imad Karim allerdings richtig, wenn er schreibt:
... „ Dieses Land ist schützenswert aber nicht mehr schützbar!“ ...???
https://philosophia-perennis.com/2019/01/03/schiesst-auf-sie-diese-hurensoehne-impressionen-von-imad-karim-aus-der-berliner-silvesternacht/
Das „Dresdner Plädoyer“ für unabhängige Staatsanwälte wäre ein wichtiger Schritt zu einer freien Justiz
Das wird es unter Merkel nicht geben.
Unter Merkel und den verwilderten Sozis werden Generalbundesanwalt und Verfassungsschutzpräsidenten so lange ausgewechselt, bis sie genau das tun, was die Kanzlerin gesagt bekommt und umzusetzen bereit ist.
Staatsbeamte an Gerichten sollten kein Mitglied einer Partei sein, denn als Parteimitglieder sind sie parteiisch ! Deshalb gibt es keine unabhängige Rechtsprechung, wo Parteilichkeit herrscht.
schön und gut
nachvollziehbare Forderung
was ist aber, wenn der Staatsanwalt selbst Mitglied einer Partei ist und damit Verfechter einer bestimmten politischen Richtung oder ber einfach eine Feministin..
Das schafft dann ebenso einen voreingenommenen Ermittler - nur daß dieser jetzt "narrenfrei" agieren kann (wie Richter auh..) Es fehlt dann eben eine gleichzeitige Instanz, die notfalls auf Befangenheit oder gar Rechtsbeugung befinden und solches ahnden kann
Wenn die Maßnahme dabei helfen könnte, den Sumpf trockenzulegen, warum nicht? Wahrscheinlich wird’s aber an den Bedenken der Grünen scheitern.