Umsetzung der EU- Agrarreform in Deutschland beschlossen: Es bleibt alles beim Alten

Wenige Großbetriebe, vor allem in Ostdeutschland, erhalten auch in der Förderperiode 2014- 2020 einen besonders großen Anteil an den EU- Agrarbeihilfen. Die Haushaltsumschichtungen zugunsten bäuerlicher Betriebe liegen in einer Größenordnung von allenfalls 2%.

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Damit hat sich zum wiederholten Male die ostdeutsche Agrarlobby mit ihren 1.200- 1.500 Großbetrieben über 1.000 ha durchgesetzt.

Die Vorgaben der EU- Kommission hätten eine Umverteilung bis zu 30% der Agrarzahlungen auf bäuerliche Betriebe ermöglicht, die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen der Bund-Länder Verhandlungen an der unteren Grenze der EU- Vorgaben geblieben und hat damit von einer Förderung bäuerlicher Landwirtschaft keinen Gebrauch gemacht.

Es werden zukünftig die ersten 46 ha je Betrieb stärker subventioniert, was eine maximale Umverteilung von 6,9% bedeuten würde, tatsächlich jedoch niedriger ist, da die stärkere Subventionierung der ersten 46 ha auch für große Betriebe gilt.

Bedenkt man weiterhin, daß in den letzten Jahren den großen Betrieben im Rahmen der Modulation 4% der Beihilfen abgezogen wurden, so sind Begriffe wie Umsteuerung oder Paradigmenwechsel oder Stärkung bäuerlicher Landwirtschaft für diese neuen Agrarbeihilfen einfach irreführend.

Daß auch ein realistisches Bild der Beschlüsse zu den Agrarbeihilfen gezeichnet werden kann, bewies die Titelseite der Berliner Zeitung.

Angesichts der Fakten überrascht die Einschätzung von Verbänden der „Agraropposition“,wie Umwelt- und Ökoanbauverbände, die sich seit mehr als 15 Jahren um eine andere Agrarpolitik bemühen, und das Ergebnis als „Einstieg“ oder „positives Signal“ bewerten.

Jedoch gilt: Mit dem jetzt bis 2020 beschlossenen Verteilungsschlüssel bei den Agrarbeihilfen existiert dann ein Subventionssystem gegen eine bäuerliche Landwirtschaft seit 25 Jahren.

Bäuerliche Familienbetriebe sind jedoch allein der Garant für eine nachhaltige, über Generationen handelnde Weise der Landbewirtschaftung. CDU/CSU und SPD haben mit diesen Beschlüssen entschieden, die bäuerliche Landwirtschaft zu einem Auslaufmodell in Deutschland zu machen.

Rukieten, den 9.11. 2013 Jörg Gerke

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Joachim Schulze

Sehr geehrte Damen und Herren

Diese durchaus kritische Betrachtung der Bodenreform 1945 und seiner Abwicklung
durch die Bundesregierung
ist leider unvollständig.
Nach dem Raub des Eigentums durch das DDR-System 1986, übernimmt die
Bundesregierung die endgültige Enteignung
der "Altsiedler" mit der Verhinderung des Anspruchs nach dem Vermögensgesetz
und veräußert deren rechtmäßiges Eigentum.
Altsiedler, dass waren Mitglieder eines Siedlervereins, die vor dem 8. Mai 1945
für Ihre Familien im Erbbaurecht
Wohnsiedlungen errichteten.
Infolge Abtrennung (1927) von seinem Grundbesitz war der Staat Eigentümer des
jeweiligen besiedelten Erbbauflurstücks geworden.
In der Bodenreform-VO hier Sachsen 10.09.1945 und den Ausführungsbestimmungen
wird lediglich der landwirtschaftliche Grundbesitz des Staates in den Bodenfond
der Bodenreform einbezogen.
Die besiedelten Erbbauflurstücke des Staates wurden von der Enteignung
ausgenommen und werden nach bürgerlichem Recht der Auflassung den Siedlern
übereignet.
Doch die Bundesregierung, die Behörden und die Gerichte betrachten das
persönliche Eigentum des Siedlers als Abwicklung der Bodenreform.
Hier ist kein Rechtsstaat zu erkennen.

Ich wäre Ihnen für eine kurze Stellungnahme dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Schulze

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