Tumult im Europa-Parlament

Für Daniel Cohn-Bendit war die Sache klar: eine Resolution, die das Recht auf Abtreibung fordert und pädophile Tendenzen rechtfertigt, ja geradezu postuliert, muss vom Europa-Parlament verabschiedet werden.

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Also stimmte der für die französischen Grünen im Straßburger Hohen Haus aktive Altachtundsechziger mit Ja. Und wunderte sich, dass es solche tumultartigen Szenen wegen dieser in seinen Augen „Selbstverständlichkeit“ gab. In der Tat, mit diesem Widerstand hatten Sozialisten, Liberale und Grünen nicht gerechnet. Sie wollten die nach der portugiesischen Sozialdemokratin Edite Estrela benannte Resolution durchwinken. Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hatte der Vizepräsidentin zudem aufgetragen, keine Debatte darüber zuzulassen. Diese diktatorische Überheblichkeit der linksliberalen Mehrheit des Parlaments brachte die Briten auf. Sie wollten eine Aussprache und etliche parteiunabhängig denkende Abgeordnete schlossen sich an. Der Protest über die selbstherrlich interpretierte Geschäftsordnung entwickelte sich zur Debatte über die Resolution selbst. Zwar war ein Alternativvorschlag deutlich abgelehnt worden, aber der Estrela-Entwurf geriet ins Rampenlicht und siehe da, das Plenum entdeckte dank mehrerer Debattenbeiträge eine ganze Reihe Pferdefüße in den Formulierungen. Die Abtreibungs- und Pädophilenfront geriet ins Wanken. Mit 351 zu 319 Stimmen bei 18 Enthaltungen wurde der Entwurf in den Ausschuss zurückverwiesen.

Cohn-Bendit und seine Gedankengenossin Estrela konnten es kaum fassen. Hatten sie doch vor dreieinhalb Jahren, am 11. Februar 2010 im selben Parlament einen ähnlichen Entwurf der deutschen Sozialdemokratin Jutta Steinruck (Ludwigshafen) noch mit deutlicher Mehrheit verabschiedet und in dieser Resolution zur Gleichstellung von Frauen und Männern bereits den „ungehinderten Zugang zu Verhütung und Abtreibung“ gefordert. Aber es war wohl weniger die Frage der Abtreibung, die die Mehrheit am Dienstag im Parlament zur Ablehnung des Estrela-Berichts bewog, als die pädophilen Forderungen im Rahmen sexueller Aufklärung und Erziehung. Der Bericht berief sich unter anderem auf Dokumente der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach ein „interaktiver“ Sexual-Unterricht ohne Zustimmungspflicht der Eltern nach dem Gutdünken des Lehrers erlaubt werden sollte, der für Kinder bis vier Jahre auch die Behandlung der Masturbation vorsah. Das war dann selbst für Abgeordnete, die sich sonst kaum um Fragen des Lebensschutzes kümmern, eindeutig zuviel. Der Bericht wurde als „konsensunfähig“ und „abstimmungsunwürdig“ in den Ausschuss zurückverwiesen.

Damit ist der Weg nun frei für die Wirkungsentfaltung der erfolgreichen Bürgerpetition „One of us“ („Einer von uns“). Jetzt muss die EU-Kommission sich damit befassen. Die Frist für die Petition läuft Anfang November aus, aber schon jetzt ist das Soll mit 1,4 Millionen Unterschriften in 16 Ländern übererfüllt. Wäre der Estrela-Bericht mehrheitlich verabschiedet worden, hätte die Kommission argumentieren können: Hier stehe zwar Volk gegen Volk, doch stehe hinter der Parlamentsmehrheit mehr Volk als hinter der Petition. Daher verhalte man sich neutral und tue nichts. So aber wird die Kommission ernsthaft darüber nachdenken müssen, Mittel für Organisationen, die Abtreibung fördern, einzufrieren oder umzuwidmen.

Dabei geht es um mindestens 144 Millionen Euro. Das schlägt schon zu Buche, denn allein in Deutschland betragen die geschätzten Kosten im Zusammenhang mit den rund 120 000 Abtreibungen pro Jahr rund hundert Millionen Euro. Es ist aber vor allem ein Zeichen für eine mögliche Trendwende beim Thema Lebensschutz. Der hat nämlich nicht nur eine ethische Komponente. Angesichts des demografischen Niedergangs in ganz Europa steht für viele Politiker die Frage im Raum, ob man sich die hunderttausendfache Tötung ungeborener Kinder, also potentieller Fachkräfte und Konsumenten, wirtschaftlich noch leisten kann. Möglicherweise hat auch unter den Abgeordneten der strukturellen Mehrheit von Sozialisten, Kommunisten, Grünen und Liberalen im Europa-Parlament, die generell alles befürwortet, was mit Frauenrechten zu tun hat, ein Nachdenken eingesetzt.

Gegen diese Trendwende laufen die Befürworter von Abtreibung und Pädophilie Sturm. Ist also mit einer baldigen Wiedervorlage des Entwurfs zu rechnen? Der zuständige Frauenausschuss im Europa-Parlament muss sich nun erneut mit diesem Entwurf beschäftigen. Die Annahme eines neuen Berichts ist jedoch unwahrscheinlich, da die parlamentarischen Arbeiten dieser Legislaturperiode im April 2014 aufhören, bevor Ende Mai 2014 ein neues Parlament gewählt wird. Den Ausschuss-Mitgliedern ist freigestellt, die Aussetzung der Prozedur „sine die“ zu entscheiden, also den Bericht in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen. Da die pädophilen Pferdefüße in dem Entwurf durch die öffentliche Debatte und vor allem auch durch zahlreiche Proteste von Familien und Verbänden in mehreren Ländern, vor allem in Frankreich und Deutschland, aufgezeigt wurden, dürfte der Bericht im Ausschuss mindestens verändert werden, wenn er überhaupt weiter behandelt wird. Auf jeden Fall kann er der Bürgerpetition „Einer von uns“ dort nicht mehr die Legitimitätsgrundlage entziehen.

Vor der Abstimmung hatte die Europäische Bischofskonferenz (COMECE) die Parlamentarier daran erinnert, dass die Europäische Union bei Themen wie Abtreibung keinerlei Kompetenz besitze und gefordert: „Die Bürger der EU dürfen hier nicht irregeführt werden.“ Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU) halte fest, dass bei der Tätigkeit der Union „die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung gewahrt“ werde. Weiter heiße es: „Die Verantwortung der Mitgliedstaaten umfasst die Verwaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie die Zuweisung der dafür bereitgestellten Mittel“. In vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sei Abtreibung illegal. „Die Europäische Union muss dies respektieren und darf es nicht durch Entscheidungen, die nicht in ihren Kompetenzbereich fallen, zu unterlaufen versuchen“, erklärten die Bischöfe.

Auffallend ist, dass im deutschen Fernsehen üppig aus dem Parlament in Strasbourg berichtet wurde, jedoch nur über die Verleihung des Sacharow-Preises. Von der tumultartigen Debatte und den lautstarken Demonstrationen vor dem Parlament gegen den Estrela-Bericht gab es kein Wort und kein Bild, obwohl die Kameras und die Journalisten da waren und es in der Tagesschau zum Beispiel Themen gab, die man gut auch auf später hätte verschieben können. Man kann sich fragen, wie wohl die Berichterstattung bei einem anderen Ergebnis ausgesehen hätte und feststellen: Die Nachdenklichkeit in Sachen Lebensschutz ist im öffentlich-rechtlichen Fernsehen offenbar noch nicht angekommen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Winfried Schley

"Die Nachdenklichkeit in Sachen Lebensschutz ist im öffentlich-rechtlichen Fernsehen offenbar noch nicht angekommen." Genau das war auch mein Eindruck.

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