Tötung von Putschisten: In der EU wäre das womöglich legal

Erdogan wird nach seinem Reichtagsbrand einen radikalen Rachefeldzug starten und bringt sogar die Todesstrafe ins Spiel. Die EU ist ihm dabei um einiges voraus.

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Der EU-Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Dort heißt es:„Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“  In den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht aber: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es erforderlich ist,„einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf: „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“ Käme es in einem EU-Land zu einem Putsch (Aufruhr oder Aufstand ), dann hätten die Staaten womöglich das Recht, die Putschisten eiskalt zu töten. Schade, dass die Türkei nicht in der EU ist. Das würde es für Erdogan sehr viel leichter machen.

Zuerst erschienen auf https://pinksliberal.wordpress.com/

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jürgen Uhl

Aber es haben doch alle EU Mitgliedsstaaten das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, das die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten (sowie bei unmittelbarer Kriegsgefahr) verbietet.Hört sich also für mich nach ziemlichem Käse an, was Ihr da schreibt.

Gravatar: ropow

Erdoğan würde es in der EU sogar besonders leicht haben, weil nirgendwo definiert wird was unter „Aufstand“ oder „Aufruhr“ genau zu verstehen ist. Noch werden Proteste der Bürger „Demonstrationen“ genannt - vielleicht werden sie bald „Aufruhr“ oder „Aufstand“ heissen, etwa wenn sie gegen ihre gezielte Verelendung zugunsten der Finanzoligarchie stattfinden oder gegen die gesteuerte Masseneinwanderung kulturfremder Völker.

Man kann über die EU-Bonzen sagen was man will, aber nicht, dass sie nicht vorausschauend planen könnten. Schon bei dieser, auf den ersten Blick völlig unnötigen Legalisierung der Tötung demonstrierender Menschen musste jeder denkende Mensch sich fragen: Was haben die vor? 

Der Vollständigkeit halber:

2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Art 2 Abs 2 "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte:

3a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a)  jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b)  jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

3b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ%3AC%3A2007%3A303%3ATOC

(ergänzt und korrigiert, erstes Posting bitte ignorieren)

Gravatar: ropow

Erdoğan würde es in der EU sogar besonders leicht haben, weil nirgendwo definiert wird was unter „Aufstand“ oder „Aufruhr“ genau zu verstehen ist. Noch werden Proteste der Bürger „Demonstrationen“ genannt - vielleicht werden sie bald „Aufruhr“ oder „Aufstand“ heissen, etwa wenn sie gegen ihre gezielte Verelendung zugunsten der Finanzoligarchie stattfinden oder gegen die gesteuerte Masseneinwanderung kulturfremder Völker.

Man kann über die EU-Bonzen sagen was man will, aber nicht, dass sie nicht vorausschauend planen könnten. Schon bei dieser, auf den ersten Blick völlig unnötigen Legalisierung der Tötung demonstrierender Menschen musste jeder denkende Mensch sich fragen: Was haben die vor? 

Der Vollständigkeit halber:

2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Art 2 Abs 2 "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte:

3a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a)  jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b)  jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ%3AC%3A2007%3A303%3ATOC

Gravatar: Stephan Achner

Die sogenannte rote Linie, die Merkel gegenüber Erdogan gezogen hat, ist - wieder einmal und beim Thema "Einführung der Todesstrafe" ganz besonders - pure Heuchelei von Merkel. Denn Erdogan will im Prinzip nichts anderes machen als offensichtlich den Lissaboner EU-Verträgen nacheifern und die in der EU seit 2009 eingeführte Todesstrafe in den o.g. Fällen auch in der Türkei einführen.

Wie kann dann Merkel "rote Linien" ziehen, die sie selber bereits überschritten hat, weil die EU-Verträge von Lissabon in die Amtszeit von Merkel fallen und Merkel mit ihrer Unterschrift unter diese Verträge selbst die Todesstrafe in der EU seit 2009 eingeführt hat.

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