Task Force von Justizminister Maas arbeitet ohne gesetzliche Grundlage

Dies ist keine verleumderische Behauptung von Gegnern der von Justizminister Maas ins Leben gerufenen Internet- Zensorentruppe, sondern das überraschende Eingeständnis des Justizministeriums, das von einem hartnäckigen Informatiker, Hadmut Danish, dazu gebracht wurde, seine Fragen zu beantworten.

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Die Antworten wurden unwillig, ausweichend und oft missverständlich gegeben, was sie dennoch enthüllen, ist entlarvend.

Bei der Task Force handelt es sich um ein völlig undurchsichtiges Unternehmen, bei dem weder die Rechtgrundlage, noch die Verantwortlichkeiten klar sind. Von den Entscheidungen dieser Internetwächter Betroffene haben keine rechtliche Möglichkeit, sich zu wehren.

Fest steht, dass der Minister sowohl die Internetanbieter Facebook, Google (für seine Videoplattform YouTube) und Twitter, die zivilgesellschaftlichen Organisationen eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), jugendschutz.net, klicksafe.de, die Amadeu-Antonio-Stiftung (Netz gegen Nazis) sowie den Verein Gesicht zeigen! eingeladen hat.

Alle Eingeladenen seien der Aufforderung freiwillig gefolgt. Vorher gab es jede Menge Druck auf die Internetanbieter, sowohl vom Justizminister, als auch von einschlägigen Akteuren, gegen „Hassbotschaften“ im Netz vorzugehen. Es gab sogar mehrere Klagen gegen Facebook und Google. Auf diese Weise wurde der „Freiwilligkeit“ nachgeholfen.

Die Eingeladenen gründeten, wohl ebenfalls nach Aufforderung, eine Task Force, von der, laut Ministerium, „nach intensiven Beratungen Standards für die zielgerichtete Löschung rechtswidriger Hassbotschaften festgehalten (wurden). An diesen Standards können sich alle Anbieter von sozialen Medien und anderen Internetdiensten orientieren, über die fremde Inhalte verbreitet werden können… Die von der Task Force erarbeiteten Maßnahmen sollen die Verfolgung von online begangenen Straftaten nicht ersetzen. Zur Ermittlung der Täter und zur Anklage der begangenen Straftaten sind weiterhin die zuständigen Strafverfolgungsbehörden berufen.“

Was sofort die Frage aufwirft, wozu diese Task Force dann gebraucht wird. Wie umfangreich ihre Arbeit ist, kann das Ministerium nicht beantworten. Man erfährt nur, dass die Treffen im Ministerium stattgefunden haben und die beteiligten Ministerialbeamten in ihrer „regulären Arbeitszeit“ tätig waren.

Die Antwort auf die Frage, durch wen das Gremium über anzuwendendes Recht informiert wurde, verursacht Gänsehaut der unangenehmen Art:

„In den Sitzungen der Task Force wurden im Dialog zwischen den beteiligten Akteuren “Best Practices” für den Umgang mit Hassbotschaften im Internet erarbeitet sowie der Ausbau bestehender Kooperationen zwischen den vertretenen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen vereinbart. Die Task Force hat daher keine Regeln oder gesetzliche Bestimmungen angewendet.“

 

Solche undurchsichtigen Gremien, die jenseits gesetzlicher Bestimmungen agieren, vermutet man in Diktaturen und nicht im Hause eines Ministers einer demokratisch gewählten Regierung, der qua Amt für die Einhaltung von Recht und Ordnung zuständig ist.

Die Antworten auf die Fragen nach den Themen der Task Force lassen erkennen, dass der Minister nach dem Prinzip, „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, handelt. Weder das Ministerium, noch die Task Force würden Prüfungen von Inhalten vornehmen, noch Löschungen veranlassen. Das wäre Sache der Internetanbieter.

 

Auf welcher Grundlage wurden dann Kriterien entwickelt, wenn es keine Prüfung von Inhalten gab?

 

„Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, angemessene Maßnahmen gegen Nutzer und Inhalte zu ergreifen, die gegen örtlich geltende Gesetze verstoßen; hierzu zählt, soweit gerechtfertigt, das Entfernen rechtswidriger Inhalte für den Geltungsbereich der betreffenden Rechtsordnung und das Sperren von Nutzerkonten im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen des Unternehmens.“

 

Woher wissen die amerikanischen Unternehmen, was in Deutschland „rechtswidrig“ ist?

Wie groß dabei der Unsicherheitsfaktor ist, konnte ich selbst erleben. Meine Facebookseite wurde am 22. März wegen eines merkelkritischen Posts gesperrt. Wie mir Facebook über einen Monat später entschuldigend mitteilte, hatte der Mitarbeiter einen Fehler gemacht, als er meine Seite sperrte. Ich weiß von dutzenden Fällen, in denen anscheinend ähnliche Fehler gemacht wurden.

 

Auf die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten einem von einer Sperrung Betroffenen zustehen, antwortet das Ministerium ausweichend. Gegebenenfalls stehe dem Betroffenen der Zivilrechtsweg offen.

 

Das ist eine erstaunliche Ahnungslosigkeit, die unser Justizministerium da offenbart.

Amerikanische Unternehmen unterliegen amerikanischem Recht. Das können nur Amerikaner beanspruchen, oder Menschen, die sich in Amerika befinden. Eine Zivilklage hier wäre völlig aussichtslos.

 

Den Internetnutzern bleibt nur, öffentlichen Druck gegen die von unserem maßlosen Maas eingesetzten Zensoren auszuüben.

Der ist dringend nötig, denn die einseitige Festlegung auf rechtsextreme Hassbotschaften, unter Ausklammerung terroristischer, linksextremer, islamistischer Hetze bis hin zu Mordaufrufen, lässt befürchten, dass diese Zensur gegen Regierungskritiker eingesetzt werden könnte.

 

Wehret den Anfängen!

 

 Beitrag zuerst erschienen auf vera-lengsfeld.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Markus Evers

So, habe mich gerade bei Facebook abgemeldet! Dauert angeblich noch zwei Wochen, bis das Konto endgültig gelöscht ist, aber ich werde Geduld haben!

Gravatar: Diederich Heßling

Verehrte Frau Lengsfeld!

Sie schreiben "Wehret den Anfängen". Von den Anfängen ist die Situation in Deutschland inzwischen schon meilenweit entfernt! Besser wäre zu sagen "Rette sich wer kann"!
Der totalitäre Staat ist fast vollendet.

Gravatar: Karin Weber

Die Bundesregierung hat den Rechtsstaat verabschiedet. Auch an diesem Beispiel wird dies wieder deutlich. Der ideologisch fanatisierte Heiko Maas, der mit seiner widerwärtigen Hetze sowieso als geistiger Brandstifter agiert, schafft einen weiteren vollkommen rechtsfreien Raum, indem er die Deutungshoheit über den Duktus "Hetze" nicht juristisch definieren, sondern einer uns unbekannten und genauso linksverstrahlten Zensurtruppe überlässt. Meinungsfreiheit? Grundgesetz? Fehlanzeige!

Wenn in diesem Land ein Beitrag im Internet "beleidigend" ist, dann stellt das immer noch ein ordentliches Gericht fest und keine Stiftung einer Ex-Stasi-Mitarbeiterin mit zweifelhaften Finanzierungshintergrund. Genau dieses judikative Wirken fehlt hier vollkommen. Und das Schlimmste daran ist, dass sogar der Bundesjustizminister hier die Fäden zieht. Der Schritt von der Demokratie zur Diktatur vollzieht sich schleichend und auch in diesem Fall versagt die verfassungsmäßig verankerte Gewaltenteilung wieder vollumfänglich. Wen wundert da noch, wenn in diesem Lande gute Jura-Professoren als Andersdenkende öffentlich angeprangert werden? Das Recht wird regelrecht beseitigt und durch die Parteipolitik von Merkels Einheitspartei Deutschlands ersetzt. Demnächst sparen wir uns die Richterschaft ein. Der Parteisekretär legt fest, was rechtens ist.

http://www.lvz.de/Specials/Themenspecials/Campus-Online/Koepfe/Neurechter-Professor-der-Universitaet-Leipzig-in-der-Kritik

Gravatar: Sitting Bull

B-Friedrichshagen, Straßenfest am Wochenende:

Deutsche, die wie Tannenbäume aussehen, ängstlich dreinblicken, an den Fingernägeln kauen.

Sie sagen: Wehret den Anfängen!

Wir sagen: Ab zum Sportverein. Sport frei!

Gravatar: Karl Becker

Willkürniveau einer Bananenrepublik.
DDR Machenschaften lassen grüssen.
Wo ist der mündige Bürger?

Gravatar: Ulli P.

Mann oh Mann, wo sind wir inzwischen gelandet! Ein Propagandaminister Goebbels hätte seine helle Freude an den Möglichkeiten, die sich ihm heute bieten würden.

Jeder, dem nur das Geringste an seiner Meinungsfreiheit gelegen ist, sollte seine Mitgliedschaft bei Facebook & Co kündigen!

Vielleicht sollte die Aufhebung Kündigung mit der (schriftlichen) Bestätigung des Unternehmens auf Einhaltung der Gesetze im jeweiligen Nutzerland verbunden sein.

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