TTIP, CETA, TiSA_ Wer geheim verhandelt, hat etwas zu verbergen!

Veröffentlicht:

TTIP, CETA, TiSA_ Wer geheim verhandelt, hat etwas zu verbergen!
Datum: 17.07.2014, 15:29

Staatliche Souveränität war gestern. Heute sind weder Staat noch Volk der Souverän. Unter der Flagge des freien Handels und dem Banner der Harmonisierung der Märkte soll den Bürgern die Möglichkeit genommen werden, durch demokratisch legitimierte Gesetzesinitiativen nationale oder regionale Standards festzulegen.

Unter großem Druck der Konzerne und Industrielobbyisten werden zurzeit drei multilaterale Wirtschaftsabkommen verhandelt: TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“), CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) und TiSA („Trade in Services Agreement“).

TTIP wird als völkerrechtlicher Vertrag zwischen der EU und den USA ausgehandelt, CETA zwischen der EU und Kanada. TiSA betrifft neben der EU und USA noch 21 weitere Staaten. Es geht um Handelsbarrieren, Erschließung neuer Märkte und Liberalisierung von Dienstleistungen. Das Ziel: Die Investoren wollen um jeden Preis ihre internationalen Investitionen abgesichert wissen.

Wenn die Bevölkerung nicht so will, wie die Investoren es wünschen …

Doch die Investoren und Konzerne haben ein Problem: Die Bevölkerungen in den betroffenen Staaten haben ihre ganz eigenen Vorstellungen. Würden die Menschen in Europa und Nordamerika dem Abkommen zustimmen, wenn sie die Chance einer demokratischen Partizipation oder ergebnisoffenen Volksabstimmung hätten?

Um über das Abkommen diskutieren zu können, müsste die Öffentlichkeit zunächst über die Inhaltsdetails aufgeklärt werden. Eine solche Aufklärung findet nicht statt. Im Gegenteil: Es wird streng geheim hinter verschlossenen Türen verhandelt. Beteiligt sind im Fall von TTIP Vertreter der EU, US-Regierung, Industrie-Lobbyisten und Wirtschafts-Anwälte. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente sind an den Verhandlungen beteiligt.

In Deutschland und Europa befürchten Oppositionsparteien, Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltschutzverbände eine Aufweichung der staatlichen Souveränität, der Arbeitnehmerrechte sowie der Umwelt-, Gesundheits-, Lebensmittel- und Verbraucherschutzstandards. Auch die Deregulierung der Finanzmärkte wird befürchtet.

Der Druck wächst. Das Zeitfenster schließt sich. CETA wurde bereits 2013 von den EU-Vertretern und der kanadischen Regierung beschlossen. Es muss nur noch vom EU-Parlament und dem Europäischen Rat ratifiziert werden. Das könnte schon im Herbst geschehen. Die Verhandlungen zu TTIP laufen seit 2013 auf Hochtouren. Der Abschluss ist für 2015 geplant.

Sind Rechtstaatlichkeit und Demokratie Handelshemmnisse?

Rechtstaatlichkeit und Demokratie sind die Pfeiler unserer Zivilgesellschaft. Doch für internationale Konzerne stellen sie offenbar ein Handels- und Investitionshemmnis dar. Denn öffentliche Meinungsbildung und nationale Gesetzesinitiativen können die Gewinnerwartungen der Investoren schmälern.

Wer garantiert mir, könnte ein ausländischer Investor fragen, dass mein Kernkraftwerk auch in zwanzig Jahren noch Rendite abwirft, wenn die Gefahr besteht, dass Staat und Bevölkerung den Atomausstieg beschließen?

Dafür gibt es ISDS. Das „Investor-State Dispute Settlement“ ist eine Form internationaler „Schiedsgerichtsbarkeit“. Ausländische Investoren und multinationale Konzerne können Staaten vor einer nicht-öffentlichen Schiedsstelle verklagen. Statt ordentlicher Gerichte fungieren höchstbezahlte Wirtschaftsanwälte privater Kanzleien als „Schiedsrichter“.

So geschehen im Fall Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland. Man hatte den Atomausstieg beschlossen. Dazu kann man inhaltlich stehen wie man will. Der Souverän hat entschieden. Doch Vattenfall hat Deutschland auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt. Denn seine Atommeiler in Krümmel und Brunsbüttel mussten abgeschaltet werden.

Gab es ein transparentes Verfahren vor einem ordentlichen deutschen Gericht? Nein, es wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem ICSID verhandelt. Das „International Centre for Settlement of Investment Disputes“ gehört der Weltbank. Vattenfall konnte diesen Schritt gehen, weil es sich auf die Energie-Charta („Energy Charter Treaty“, ECT) berufen hat – einem Investitionsschutzabkommen.

Aushöhlung von staatlicher Souveränität durch Privatisierung des Rechts

Allein Deutschland hat bereits weit über hundert bilaterale Investitionsschutzabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen. Statt einzelner Abkommen sollen in Zukunft die Verbindlichkeiten in Form multilateraler Abkommen zusammengefasst werden.

Vorbild ist NAFTA. Das „North American Free Trade Agreement“ ist ein Wirtschaftszusammenschluss der USA, Kanada und Mexiko, flankiert von einem Umweltabkommen („North American Agreement on Environmental Cooperation“) und einem Arbeitsrechtabkommen („North American Agreement on Labor Cooperation“). Was das für Mexikaner bedeutet, die um mehr Arbeitsrechte kämpfen, oder für Kanadier, die sich um effektiveren Umweltschutz bemühen, kann man sich denken.

Auch dort können Konzerne Staaten verklagen. Beispiel: Weil die Bevölkerung im kanadischen Bundesstaat Quebec sich für ein Fracking-Moratorium ausgesprochen hatte, konnte ein US-amerikanischer Energie- und Bergbaukonzern den kanadischen Staat auf 250 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagen.

Das Beispiel zeigt eindeutig die Gefahr für die Demokratie: Die Zivilgesellschaft hat ihre demokratische Macht verloren. Sie kann Gesetzesinitiativen nur dann auf den Weg bringen, wenn sie im Einklang mit den vielen bilateralen und multilateralen Abkommen stehen. Ansonsten drohen hohe Schadensersatzforderungen. Auf Fragen, ob Genmais, Chlorhühnchen, Hormonfleisch oder die Privatisierung des Trinkwassers zugelassen werden, haben die Bürger dann keinen Einfluss mehr.

Die Bevölkerung muss mit ihrem Steueraufkommen für Schadensersatzforderungen multinationaler Konzerne haften. Für die Wirtschaftsanwälte der internationalen Schiedsstellen eröffnet sich somit ein viel versprechendes Betätigungsfeld. Es könnte ein Phänomen eintreten, wie wir es in Deutschland bereits mit den Abmahnanwälten erleben. Wirtschaftsanwälte könnten die Gesetze der Staaten bis ins kleinste Detail nach eventuellen Handelshemmnissen absuchen und dann die Konzerne dazu ermuntern, von den Staaten Schadensersatz wegen theoretisch entgangener Gewinne zu fordern. Die Folge wäre eine Klagewelle auf Kosten der Steuerzahler.

Zeit für Gegenwehr

Spitzenpolitiker wie US-Präsident Barack Obama, Bundeskanzlerin Angela Merkel und der zuständige EU-Kommissar Karel de Gucht haben sich mehrfach emphatisch für ein transatlantisches „Freihandelsabkommen“ ausgesprochen. Doch die Bevölkerung haben sie nicht gefragt.

Es wird Zeit, dass sich nun die Zivilgesellschaft deutlich zu Wort meldet: Mit einem klaren Nein gegen die Aushebelung der Volkssouveränität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.