Top-Virologe_ Inzidenzwerte kein Grund für Ausgangssperren _ FW-Wochen-Revue
Top-Virologe_ Inzidenzwerte kein Grund für Ausgangssperren _ FW-Wochen-Revue
Datum: 16.04.2021, 10:17
Immer mehr autoritäre Corona-Verordnungen der Merkel-Regierung und Länder-Chefs werden von Gerichten einkassiert, weil sie gegen die Grundrechte der Menschen verstoßen. Top-Virologen warnen, dass die alleinige Orientierung an den Inzidenzwerten falsch sei. Diese Kriterien würden nicht ausreichen, um eine massive Beschränkung des gesellschaftlichen Lebens zu rechtfertigen. Und Wolfgang Kubicki sieht in dem harten Vorgehen der Merkel-Regierung eine Überschreitung der Verfassungsgrenzen.
Wolfgang Kubicki: Kanzleramt überschreitet Verfassungsgrenzen – Einerseits erklärt die Merkel-Regierung, dass die Corona-Todeszahlen zur Feststellung einer Pandemiestärke nicht ausreichen, andererseits sollen Inzidenzwerte ausreichen, um Eingriffe in die Bürgerrechte vorzunehmen. Kubicki erkennt Willkür wie in autoritären Staaten: »Eine solche Denkweise kannte ich bisher nur aus autoritären Staaten«.
Dr. Reiner Fuellmich: Es sind keine Impfungen, sondern gentherapeutische Experimente – Immer mehr Anwälte vernetzen sich international, um gegen die Corona-Lügen vorzugehen. Es gehe den Verantwortlichen nicht um die Gesundheit der Bürger, sondern um die Interessen von BigTech und BigPharma. Nach Dr. Reiner Fuellmich wird uns ein großes gentherapeutisches Experiment als Impfung verkauft. Und die PCR-Tests zeigen keine wirkliche Infektion mit einer Krankheit an.
Ex-Chefvirologe der Berliner Charité: Inzidenzwerte kein Grund für Ausgangssperren – Der ehemalige Chefvirologe der Berliner Charité fordert die Merkel-Regierung zum Umdenken auf. Ausgangssperren und Corona-Verordnungen dürften nicht von den Inzidenzwerten abhängig gemacht werden.
Nächster Gerichtsentscheid: Ausgangssperre kassiert – In einer weiteren Gerichtsentscheidung wurde die Wegsperrung ganzer Bevölkerungen durch Angela Merkel verboten.
Amtsgericht in Bayern erklärt Maskenpflicht in Schulen für verfassungswidrig – In Bayern hat ein weiteres Gericht die Corona-Maßnahmen der Staatsregierung für rechtswidrig erklärt.
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Mit herzlichen Grüßen aus Berlin,
Ihr
Sven von Storch
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