Merkels Corona-Gesetz_ Totalitäres Vorgehen gegen Kritiker _ FW-Wochen-Revue
Merkels Corona-Gesetz_ Totalitäres Vorgehen gegen Kritiker _ FW-Wochen-Revue
Datum: 20.11.2020, 11:43
Merkels totalitäres Corona-Gesetz ist nun von den Regierungsparteien durchgedrückt worden. Auf diese Weise hat sich sich Parlament in Krisensituationen selbst entmachtet. Das ist ein Schaden für die Demokratie. Denn sie verliert ihr wichtigstes Kontrollorgan. Der Willkürherrschaft von Merkel sind somit Tor und Tür geöffnet.
Merkels Corona-Notstandsgesetz durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht – Vor allem die Politiker der Union und SPD sowie der Grünen haben dafür gesorgt, dass das Gesetz vom Bundestag angenommen wurde. Widerstand kam vor allem von der AfD. Anschließend passierte das Gesetz den Bundesrat und wurde von Steinmeier abgesegnet.
Verfassungsrechtler: Merkels Corona-Gesetz »nicht im Sinne der Demokratie« – Die Merkel-Regierung hat jedes Maß für eine wirkliche parlamentarische Demokratie verloren. Ausgerechnet diese Merkel-Regierung macht der Trump-Administration Vorwürfe.
Polizei setzt Wasserwerfer gegen Freiheits-Demonstranten ein – Das Infektionsschutzgesetz der Merkel-Regierung stößt bei den Bürgern auf Widerstand. Die Polizei setzt Wasserwerfer gegen Freiheits-Demonstranten vor dem Brandenburger Tor ein, weil friedlich demonstrierende Bürger nicht weichen wollten.
Deutsches öffentliches Fernsehen erreicht im Umgang mit der Wahrheit das Niveau der Medien Chinas: Berichterstattung unterstützt repressive Maßnahmen der Regierung – Die Merkel-Regierung ging mit einem massiven Polizeiaufgebot und mit völlig überzogener Härte gegen die friedlich rund um das Brandenburger Tor versammelten Freiheits-Demonstranten vor. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen berichtete in einer Form, wie es sonst nur aus totalitären Regimen bekannt ist.
Beatrix von Storch: Grundrechte statt Regierungswillkür – Die AfD protestierte im Parlament gegen Merkels Corona-Notstandsgesetz mit einschlägigen Transparenten: Der 18. November ist der Tod der Unantastbarkeit des Grundgesetzes.
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