Studie zeigt: Fernsehgebühren sind anachronistisch

Im ORF wird alles den Ansichten der gleichgeschalteten Redaktion Widersprechende ohne nähere Begründung als „unanständig“ behandelt: Europa- oder Islamkritiker, Anhänger von Putin. Alle diese Gruppen gibt es meist in sehr großer Zahl in Österreich. Sie werden vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber nicht mehr repräsentiert.

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Die Politik denkt ständig über neue Steuern und Gebühren nach. Viele Seiten würde allein die Aufzählung der schon in den letzten Jahren erhöhten oder neu eingeführten Abgaben füllen, wobei die Stadt Wien mit bis zu 70-prozentigen Erhöhungen einen traurigen Rekord hält. Dennoch diskutiert die Koalition weitere neue und höhere Steuern, die fast alle Österreicher treffen werden: Erbschaftssteuer, Finanztransaktionssteuer, Vermögenssteuer, Grundsteuer. Über eines denkt die österreichische Politik hingegen gar nicht nach: Dass man Zwangsabgaben auch streichen könnte. So etwas tut nur die deutsche Regierung.

Dort hat nämlich das Finanzministerium ein Gutachten erstellen lassen, das einen ebenso wichtigen wie guten Vorschlag enthält, den Österreichs Regierung jedoch noch als völlig undenkbar behandelt. Das Gutachten schlägt nämlich die gänzliche Abschaffung der Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Diese Zwangsgebühren werden in Deutschland in Form einer sogenannten Haushaltsabgabe eingehoben; in Österreich als Steuer auf den bloßen Besitz eines Radio- und Fernsehgeräts.

300 Euro pro Jahr sind für viele Österreicher ein sehr spürbarer Betrag. In Österreich kommt damit rund eine Milliarde herein.

Jedoch sind die Landeshauptleute und der Wiener Bürgermeister die ersten, die gegen eine Abschaffung dieser Gebühr kämpfen würden. Haben sie doch im ORF eine mediale Gratisplattform für ihre Selbstdarstellung und Propaganda.

Aber wahrscheinlich werden sie gar nicht kämpfen müssen, da sich die Bundesregierung ja gar nicht mit dieser oder anderen echten Entlastungen der Bürger zu befassen gewillt ist. Auch die jetzt so laut propagierte sogenannte Einkommensteuer-„Reform“ ist ja keine Entlastung, sondern nur eine – sehr! – teilweise Rückgabe jener Gelder, welche die Bundes- und Landespolitik den Bürgern auf dem Weg der Stillen Progression raubt.

Die Argumentation der Experten des deutschen Finanzministeriums für die Abschaffung der zwangsweisen Rundfunk- und Fernseh-Gebühren ist jedenfalls auch für Österreich nicht nur hochinteressant, sondern auch logisch zwingend: Es geht um die Analogie zu Zeitungen und Zeitschriften. Bei diesen zahlt man auch nur für jene, die man abonniert hat (oder am Kiosk kauft).

Analogie zu Zeitungen

Heute gibt es keinen logischen Grund mehr, warum es bei Fernsehen und Radio anders sein sollte. Die Gebühr war einst deswegen eingeführt worden, weil technisch nur ganz wenige Programme möglich gewesen sind, weil der Staat für Vielfalt zu sorgen versprochen hat und weil jeder Benutzer eines Fernsehapparats automatisch auch die vom Staat organisierten Programme sehen musste. Weil es gar keine anderen gab.

Nichts davon trifft heute noch zu.

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