Strafrechtliche Rehabilitierung vom Unrechtsurteilen in Deutschland

Mit der Zuordnung Justizskandal sollte man vorsichtig sein. Der Folgende ist einer, auch wenn oder gerade weil er kein Thema für das Medienestablishment ist.

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Vor Kurzem, im Herbst 2016, hat die 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichtes (BVERG) in Karlsruhe mehrere Beschwerden ohne Begründung zurückgewiesen. Die Zeit von Einreichung bis zur Zurückweisung betrug dabei fünfeinhalb Jahre.

Nun mag es angehen, daß eine Kammer des BVERG zur Bearbeitung einer sehr schwierigen, problembehafteten Beschwerde einen langen Zeitraum benötigt, allerdings selbst dann mehr als 5 Jahre? Aber für eine lapidare Zurückweisung von Beschwerden ohne Begründung scheidet ein solch langer Zeitraum in einem Rechtsstaat nahezu aus.

Worum ging es in den Beschwerden?

Es ging um die Verfolgungen und Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) im Rahmen der Boden- und Industriereform 1945-49. Für die Opfer dieser Enteignungen gibt es bis heute für die Nachkommen keine Möglichkeit, die damals Verurteilten zu rehabilitieren. Deswegen verletzt Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention.

Hier dokumentieren Gesetzgeber und Justiz bis hin zum Bundesverfassungsgericht, daß diese Vermögensentziehungen in der SBZ bis heute nicht zu beanstanden sind, also auch heute im Rahmen eines Ermessensspielraumes als vertretbar und nicht Ergebnis einer Willkürjustiz einzuschätzen sind. Es erscheint zwingend, daß dort, wo der Gesetzgeber seit mehr als 25 Jahren keine Rehabilitierung vorsieht, auch kein Problem mit der SBZ- Zeit besteht.

Daß jedoch in diesem Bereich nichts in Ordnung ist, dafür spricht schon die Arbeit der 2. Kammer des BVERG, die für eine kommentarlose Ablehnung einer Beschwerde zur strafrechtlichen Rehabilitierung mehr als 5 Jahre benötigte. Es wurden hier nicht nur Beschwerden zurückgewiesen, sondern das BVERG hat es offenbar darauf angelegt, die Anliegen der Beschwerdeführer massiv und nachhaltig zu torpedieren. Eine frühe Ablehnung der Beschwerde hätte beispielsweise einen frühen Gang zur nächstfolgenden Instanz, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ermöglicht.

Mit welcher Berechtigung wurden die Forderungen der Beschwerdeführer zur strafrechtlichen Rehabilitierung der Opfer der Bodenreform zurückgewiesen?

Die Bodenreform, die vollständige und entschädigungslose Enteignung von mehr als 11.000 Landwirtschaftsbetrieben in der SBZ 1945-46 erfolgte nach den Entscheidungen der „Landesbodenkommissionen“, die dem sowjetischen Vorbild des NKWD nachgebildet wurden. Das NKWD spielte eine Schlüsselrolle bei den stalinistischen Säuberungen und Verfolgungen in den 1930er Jahren. Die Bodenkommissionen waren bei den von der KPD/SED- gesteuerten Innenministerien der Länder in der SBZ angesiedelt, und gingen anschließend im Ministerium für Staatssicherheit auf. Diese Kommissionen tagten nicht öffentlich, die Betroffenen wurden weder über die Anklagepunkte noch über die Verhandlung informiert, sodaß eine Verteidigung nicht stattfinden konnte. Entschieden wurden die Enteignungen aufgrund von willkürlich zusammengestelltem Beweismaterial, eine abweichende Beweisaufnahme fand nicht statt (Wasmuth und Kempe, 2012).

Der Faschismusvorwurf wurde als Grundlage zur Enteignung verwendet. Heute weiß man, daß die Vorwürfe in mehr als 90% der Fälle haltlos waren, der Faschismusvorwurf wurde bis ins Absurde hinein mißbraucht (Werkentin, 1997, S. 23).

Eine Reihe von Opfern der Bodenreform wurde darüber hinaus in Speziallagern der sowjetischen Militäradministration in der SBZ, die ein Teil des sowjetischen Lagersystems darstellten, interniert und die letzten dieser Internierten wurden, wenn sie nicht in den Lagern verhungert , an einer Seuche gestorben waren, oder Willkürmaßnahmen zum Opfer fielen, in den „Waldheim“- Prozessen der jungen DDR 1950 verurteilt. Vor Beginn dieser Verfahren gab es Anweisungen des Zentralkomitees der SED an das juristische Personal in diesen Verfahren, die unter Andern diesen Passus enthielten: „…Es gilt, Menschen die von unseren Freunden (der sowjetischen Militäradministration J.G.) bislang festgehalten wurden, auch weiterhin in Haft zu behalten, da sie unbedingte Feinde unseres Aufbaus sind…. Es gilt also sie unter allen Umständen hoch zu verurteilen. Dabei darf keine Rücksicht genommen werden, welches Material vorhanden ist, sondern man muß die zu verurteilenden Personen ansehen. Urteile unter 10 Jahren dürfen nicht gefällt werden“ (zit. nach Werkentin, 1997, S. 169).

Diese Auszüge aus den Archiven der SED, die von Werkentin Anfang der neunziger Jahre ausgewertet wurden, belegen, daß die Bodenreform, wie der Faschismus- Vorwurf auch ein Instrument zur Bekämpfung, eher sogar der Vernichtung der politischen Gegner von KPD, SED und DDR war. Die Frage danach, ob die einzelne Person tatsächlich Kriegsverbrecher oder aktiver Nationalsozialist war, spielte für KPD und SED keine Rolle.

Und der Skandal ist, daß die Rehabilitierung der Opfer der Bodenreform bis heute unmöglich gemacht wird, daß ja sogar durch das Bundesverfassungsgericht die juristischen Anstrengungen der Nachkommen fast boykottiert werden.

Justizminister Maas ergreift, wie seine Vorgängerinnen, Leutheusser-Schnarrenberger und Zypries, keine Maßnahmen zur zwingend notwendigen Gesetzgebung.

Welches sind die politischen Mächte, die die Möglichkeit der Rehabilitierung hintertreiben, sogar durch eine ehemalige FDP- Ministerin, die gegen die eigene Klientel agiert hat?

Rehabilitierung würde auch die Restitution der Enteignungen aus der SBZ- Zeit nach sich ziehen, über die die vereinigte Bundesrepublik 1990 verfügte. Diese enteigneten Flächen der Treuhand/BVVG oder die Flächen der wieder gegründeten ostdeutschen Bundesländer wurden nach 1990 verwendet, um in der Landwirtschaft die LPG- Nachfolger und die DDR- Nomenklaturkader mit diesen Flächen zur Gründung von Großbetrieben zu versorgen. Dies hat heute zu einer weitgehend industrialisierten Landwirtschaft in Ostdeutschland geführt, und zu einer Marginalisierung von bäuerlicher Familienlandwirtschaft im Osten. Damit hat diese Bodenpolitik auch zur Ausräumung der Landschaft, der Bildung von ländlichen Wüstungen und zum Ausverkauf der Landwirtschaft an externe überregionale Investoren geführt (Gerke, 2015a, b).

Und um genau diese agrarpolitischen Ziele zu konservieren, wird die Rehabilitierung einer fünfstelligen Zahl von Bodenreformopfern (und vermutlich einer sechsstelligen Zahl von Opfern der Industriereform) bis heute hintertrieben.

Und wenn heute NGOs angesichts des Landgrabbings in Ostdeutschland (die NGOs haben dabei in der Regel nicht das Unrecht der fehlenden Rehabilitierungsmöglichkeit im Blick) eine Regulierung der ostdeutschen Landwirtschaft fordern, so muß man dagegen feststellen, daß in Ostdeutschland die Landwirtschaft so weit reguliert ist, wie europaweit sonst kaum, aber reguliert hin zu einem Großgrundbesitzertum, wogegen das ehemalige ostelbische Junkertum im Mittel klein erscheint.

Der mittlerweile verstorbene Politologe Hans Willgerodt hat 1996 die Konsequenzen der verweigerten Restitution von Bodenreformland schon klar benannt: „ Die Rückgabe hätte die Unternehmerauswahl privatisiert und aus den Händen einer politisch dominierten Bürokratie in die Hände von miteinander im Wettbewerb stehenden Eigentümern übertragen. Beziehungen alter und neuer Art wären weniger wichtig geworden, als wirtschaftliche Kriterien“ (Willgerodt, 1996, S. 120).

Und genau deshalb, um eine weniger regulierte Landwirtschaft in Ostdeutschland zu verhindern, werden die Bemühungen der Nachkommen zur strafrechtlichen Rehabilitierung der Opfer der Bodenreform auch heute noch von Politik und Justiz boykottiert.

Literatur:

Gerke, Jörg (2015): Bodenpolitik gegen bäuerliche Landwirtschaft. In AbL et al. (HRG) Nachhaltige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin.

Gerke, Jörg (2015): Die neuen Großgrundbesitzer. In Heinrich-Böll Stiftung und IASS (HRG): Bodenatlas. Berlin.

Wasmuth, J. und J.A. Kempe (2012): An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED- Unrechts systematisch gescheitert? ZOV, 5/2012, S. 238- 261.

Werkentin, Falco (1997): Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Berlin.

Willgerodt, Hans (1996): Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Rückgabeverbotes. In Rechberg, C. (HrG) Restitutionsverbot. München, Landsberg/Lech.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Ja auch das Bundesverfassungsgerichtes bekommt seine Ordern und Befehle von Oben.Von einer Schwesterfirma der BRD GmbH wurde ich vor 28 Jahren dermaßen abgezockt,und zusätzlich wollten sie sich noch meinen Grund und Boden unter den Nagel reißen.Ja aber vor Gericht heißt es dann immer ,,Vergleich,, und schon können sie ihr Bares herausrücken um nicht alles zu verlieren.Dass ist nicht Typisch Deutsch,dass ist Typisch Maffia.

Gravatar: Thomas

Danke für diesen Bericht.

Das Unrecht an den vielen tausend Familien, die ihr - oft seit vielen Generationen erarbeitetes - Hab und Gut sowie ihre Heimat, Freunde, Lebensmittelpunkt ... für immer verloren haben darf nicht vergessen werden!

... und was die Kohl Regierung (und natürlich auch ) die Nachfolgenden mit dem Eigentum dieser Familien gemacht hat/ haben ... und die Gesetze und Einigungsgespräche so erstellten/auslegten wie sie diese brauchten ... was soll man da noch sagen ...
Wer sich Rechtsstaat nennt, sollte auch so handeln. Sonst braucht man über andere Staaten nicht urteilen!
Frohe Weihnachten

Gravatar: Karl Brenner

Es zeigt sich, dass auch die Gerichte und das BVG mit passenden Leuten aus dem Parteienstaat besetzt wurden.

Auch deshalb ist es wichtig, das auf allen Ebenen eine neue politische Kraft die Führung übernimmt und für die besetzung neuer Stellen in diesen Elementen eines Rechsstaates notwendig sind.

Gravatar: Thomas Gertner

Analysiert man die Entscheidung des BVerfG vom 26.09.2016, die sich darin erschöpft, auf frühere Entscheidungen zu einer anderen Thematik zu verweisen, muss man zur Kenntnis nehmen, dass dieses Gericht, welches sich den hehren Idealen der Rechtsstaatlichkeit doch nach seinem Bekunden so sehr verschrieben hat, einen juristischen „Offenbarungseid“ geleistet hat. Wenigstens erfahren wir nun, warum nach Auffassung des BVerfG die strafrechtliche Rehabilitierung nicht möglich sein soll. Das BVerfG hat nämlich erstmals „durch die Blume“ Farbe bekannt, indem es zur „Begründung“ der Nichtannahme auf Entscheidungen Bezug genommen hat, die sich aber bezeichnenderweise nicht über die strafrechtliche Rehabilitierung, sondern über den Restitutionsausschluss gem. § 1 Abs. 8 lit. a 1.Halbsatz VermG verhalten. Diese Entscheidungen berufen sich auf eine sowjetische Vorbedingung, die sich mit der Formel „Keine Restitution ohne vorherige Rehabilitierung“ umschreiben lässt (vgl. das Schreiben von Ex-Botschafter Terechow an Herrn Dr. Madaus). Der Gesetzgeber hat diese Vorbedingung, auf die wir uns in unseren Verfassungsbeschwerden selbst berufen haben, auch völlig richtig erkannt und geregelt, dass nach einer Rehabilitierung auch Vermögenszugriffe auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durch Restitution wiedergutgemacht werden können (§ 1 Abs. 7 i.V.m. § 1 Abs. 8 lit. a 2. Halbsatz VermG). Das BVerfG verfälscht nun bewusst die sowjetische Vorbedingung, die nach der Auffassung des Gerichts mit der Formel „Grundsätzlich keine Rehabilitierung, da grundsätzlich keine Restitution erlaubt“ umschrieben wird. So eine Argumentation contra legem haben sich die Rehabilitierungsgerichte niemals erlaubt, sondern die strafrechtliche Rehabilitierung stets mit der einhelligen Begründung abgelehnt, es habe sich damals nicht um strafrechtliche Maßnahmen gehandelt. Wohl zu gern hätte das BVerfG diese Begründung übernommen, war sich aber wahrscheinlich unsicher im Hinblick auf das damals noch laufende EGMR-Beschwerdeverfahren des Herrn Dr. Madaus. Nachdem Deutschland am 09.06.2016 verurteilt worden war, hat die Bundesregierung wohlweislich darauf verzichtet, die Große Kammer anzurufen. Denn die Bundesregierung hätte nur argumentieren können, dass der Gesetzgeber die Betroffenen von Entnazifizierungsverfahren deutscher Kommissionen während der sowjetischen Besatzung aus dem Anwendungsbereich des StrRehaG ausschließen wollte, was allerdings im Gesetzeswortlaut keinen Niederschlag gefunden hat, ebenso wenig wie in der Gesetzesbegründung. Das hätte der EGMR dann zwar aller Voraussicht hinnehmen müssen, dann aber Deutschland wegen Verletzung des Rechts auf Wiederherstellung der guten Reputation durch gesetzgeberisches Unterlassen verurteilt. Deswegen hat, möglicherweise sogar „sachkundig“ beraten durch das BVerfG, die Bundesregierung darauf verzichtet, bis zum 09.09.2016 die Große Kammer anzurufen. 17 Tage danach hat dann das BVerfG entschieden und dadurch die Weichen dafür gestellt, dass das so ermutigende Urteil in Sachen Dr. Madaus wirkungslos bleiben soll. Wir werden in Straßburg nachsetzen müssen.

Was für eine armselige Außendarstellung des BVerfG, die sich auf diese Weise zum „Büttel“ der Bundesregierung und der Agrarlobbyisten gemacht hat! Im Ergebnis beudetet dies nämlich, dass unschuldige Opfer stalinistischen Klassenkampfs mit dem Makel belastet bleiben müssen, Kriebsverbrecher oder aktive Nationalsozialisten gewesen zu sein, weil der Staat die Beute aus den kommunistischen Raubzügen behalten will. Und solch ein "Rechtsstaat" erdreistet sich, sich über osteuropäische Staaten zu erheben.

Gravatar: karlheinz gampe

Wer glaubt die BRD sei ein Rechtsstaat, der hat den Schuss nicht gehört. Hier urteilt die Justiz im Sinne der Merkelpolitik !

Gravatar: Beatrice

Absprachen zwischen Politik und Justiz sind noch nur im Zusammenhang mit Diktaturen oder Bananenrepubliken bekannt. In der BRD existiert doch das Prinzip der Gewaltenteilung.

Gravatar: cap

Wer sich über Gerichtsurteile aufregt, der sollte einfach den Blick unter den Teppich der Gerichte wagen. Im Falle des BVerfG muss man nur nachsehen wer die ersten Richter nach Verkündung des Grundgesetzes waren, dann erhellt sich einiges: z. Bsp. Willy Geiger https://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger. Das BVerfG hat damals auch eilig nicht besseres zu tun gehabt, als Gesetze aus der Nazizeit passieren zu lassen, die heute noch gelten und auf deren Mist sich unsere heutige Bürokratie austobt. Man kommt dann zu dem Ergebnis, dass es in Deutschland kein Gericht gibt, welches den Anforderungen an das Grundgesetz genügt. Wir haben auch keine legitime Regierung und 2017 soll der nächste verfassungswidrige Bundestag gewählt werden. Wer das also suboptimal findet und Verfassungshochverrat uncool, der sollte sich dafür einsetzen, dass entweder der Bundespräsident den Gesetzgebungsnotstand feststellt und für die Bundestagswahl 2017 ein grundgesetzkonformes Wahlgesetz vorgibt, oder einen Verfassungskonvent fordert, der lt. Art. 146 GG eine Verfassung beschliessen lässt, die auch ein Strafrecht gegen institutionelle Täter beinhaltet, Verstösse gegen die Grundrechte strafrechtlich verfolgen lässt und das dafür zuständige Gericht noch schafft. Um es zusammenzufassen: wir haben es es mit unheilbaren Rechts- und Staatsaufbaumängeln zu tun und diese Rechtspraxis ist deren Ausfluss.

Gravatar: PD Dr. Jörg Gerke

Ich:
Die Dissertation von Frau Paffrath ist in der Tat sehr informativ. Die Pointe hier ist aber, daß vom Bundesverfassungsgericht selbst noch 25 Jahre nach der Einheit alle Register, wie die Verschleppung einer Entscheidung über mehr als 5 Jahre gezogen werden, um den Nachkommen der Opfer zu schaden. Und daß dabei Absprachen zwischen Politik und Justiz eine große Rolle spielen, erscheint fast unabweisbar.

Gravatar: Ich

Entschuldigung: Der vollständige Beitrag. YouTube: "Constance Paffrath- Politikwissenschaftlerin". Sie schrieb zu diesem Thema ihre Doktorarbeit. Sehr sehenswert!

Gravatar: Ulli P.

Welch ein Skandal!

Man schaue sich die Vita der Bundeskamzlerin an. Geht sie nicht in direkter Linie aus dem dafür verantwortlichen Staatswesen hervor?

Gravatar: Ich

Wie Politik und Justiz einer ûbriggebliebenen Besatzung dienen, erfährt man ausnahmsweise im 1. Deutschen Fernsehen. Sehr sehenswert! Youtube "Gorbatschow dementiert Wiedervereinigung Story von Kohl". Volksverräter, Zerstörung und Ausplünderung des Deutschen Volkes wohin man auch schaut

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