Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?

Im August war es amtlich: Mehr als 40.000 Kinder nahmen deutsche Jugendämter im vergangenen Jahr „in Obhut“. Das herrlich veraltete Wort – nirgendwo sonst enthält es so heimeligen Tiefgang. Oder aber blanken Schrecken.

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Fünf Prozent mehr „Sorgeberechtigte“ als 2011, wissen die Bundesstatistiker, hätten ihre Aufgabe nicht ordentlich erfüllt. Bei versagenden Eltern muß der Staat die Kinder unter seine Fittiche nehmen. Mit steigender Tendenz. Doch hinter den Zahlen verbirgt sich manches Lehrstück aus dem Schauderbuch des Unmenschen – und des Unrechtsstaates. Zweifel sind angebracht, ob es nur um das Behütet-Sein von Kleinen und etwas Größeren geht.

Worin besteht die „akut gefährdende Situation“, die den staatlichen Eingriff rechtfertigt? Das klärt spröde Statistik nicht. Auch nicht, in welchem Fall der Staat besser „obhüten“ kann, als die leiblichen Eltern. Darüber gibt, wenn überhaupt, das Bürgerliche Gesetzbuch Aufschluß, im Verein mit den Grundrechten. Vor allem jedoch die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall. Theoretisch. Denn jeder Beschluß eines Amtsrichters kann die vereinigten Worthülsen elegant wegräumen – einen entsprechenden Antrag des Jugendamts vorausgesetzt.

Schauderstück behördlicher Vollmacht

Jüngstes und drastisches Beispiel hierfür ist Familie Wunderlich aus einem Vorort von Darmstadt. Ihre vier Kinder von sieben bis vierzehn Jahren entrissen zwanzig Sozialarbeiter mit Polizeigewalt dem Elternhaus. Das überfallartige Eindringen in die Familienwohnung am Vormittag des 29. August 2013 sollte eine Auseinandersetzung klären, den das Darmstädter Jugendamt auf dem Rechtsweg nicht gewinnen konnte. Offizieller und einziger Grund des brutalen Zugriffs auf die Kinder: Abwesenheit aus einer staatlichen Schule.

Selbst bei notorischen Schulschwänzern wird so scharf nicht geschossen. Doch Wunderlichs gelten als „Homeschooler“. In den Augen gutmenschlicher Sozialtechniker sind solche Leute brandgefährlich. Daher verfügte bereits Anfang September 2012 ein Darmstädter Familienrichter, die Eltern Dirk und Petra dürften nicht mehr entscheiden, wo ihre Kinder sich den Tag über aufhalten. Vielmehr obliege es dem örtlichen Jugendamt, die Mädchen und den Jungen notfalls in ein Heim zu stecken. Jedem nur denkbaren Wohl und Wehe dürften sie unkontrolliert ausgesetzt werden – nur nicht der elterlichen Erziehung.

Kein Recht auf dem Rechtsweg

Als das sprichwörtliche Kind schon in den Brunnen gefallen war, suchten Dirk und Petra rechtlichen Beistand. Der eingeschaltete Rechtsanwalt bot dem jugendamtlichen Begehr, die Erziehung der Kinder zu übernehmen, gekonnt Paroli. Brilliant brachte er ins Spiel, was staatliche Stellen bislang geflissentlich ausklammerten: Das Elternrecht. Rechtsstaatliches Prozedere: Die Notwendigkeit, genauer hinzuschauen. Seitdem lag der erzieherische Freibrief des Jugendamts brach.

Sichtlich überfordert von dieser Sorgfaltslektion im Lesen der eigenen Gesetze, brachte die Behörde einen geheimen Eilantrag auf den Weg. Der gefügige Amtsrichter setzte das staatliche Gewaltmonopol in Bewegung, das auch Gewalt gegen Kinder mit einschließt. Der von geschulten Kräften installierte Rammbock vor der elterlichen Haustür tat ein Übriges.

Tatsache ist, Jugendämter verfügen in unserem Land über eine von niemandem einschränkbare Macht. Das Elternrecht hingegen ist kein einklagbares Grundrecht mehr – nicht in Amtsstuben, aber auch nicht in Gerichtssälen. Vielerorts geht unsere Justiz eine unheilige Allianz mit dem rücksichtslosen Durchgreifen meist kinderloser Sozialpädagoginnen ein. Kommt es bei der Erziehung des Nachwuchses zu Differenzen mit der staatlichen Sichtweise, gilt immer und immer mehr: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“ Wehe dem, der in die Hände eines entmenschten Behördenapparates mit angeschlossener Weltverbesserungsjustiz gerät!

Beitrag erschien zuerst auf: derblauebrief.de 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Nele

Ist "Weltverbesserungsjustiz " nicht ein viel zu schöner und darum irreführender Begriff für das, was mit Homeschoolern in unserem angeblichen Rechtsstaat geschieht?

Gravatar: Yussuf K.

Früher ist das Lebensborn.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Wieder ein Beweis, daß unser Staat kein Rechtsstaat mehr ist!

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