Mit zweierlei Maß
Mit zweierlei Maß
Datum: 17.08.2012, 08:01
So hat dasselbe Landesgericht Düsseldorf, dass vor ein paar Monaten den Wettbewerb der Hersteller von Tablet-PC zu Gunsten des ohnehin schon erfolgreichen Platzhirsches torpedierte, weil es in der Computerbranche inzwischen möglich ist die Form von Stullenbrettern als Innovation zu patentieren, jetzt einem Anbieter von Kapsel-Kaffeemaschinen das Exklusivrecht auf den Vertrieb passender Kaffeekapseln entzogen. Verwunderlich ist diese Entscheidung indes nicht, denn dem gesamten Konzept des “geistigen Eigentums” fehlt es anders als dem materiellen Eigentum an echten objektiven Begründungskriterien, mit Hilfe derer sich eine von Willkür freie und gegen Lobbyismus immune rechtliche Behandlung entwickeln ließe.
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