Missbrauch des Patentrechts

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Missbrauch des Patentrechts
Datum: 09.07.2012, 08:51

So hatte die Firma Apple bereits im vergangenen Jahr den Verkauf von Produkten ihres schärfsten Konkurrenten Samsung in Deutschland rechtlich unterbinden lassen und Ähnliches gerade wieder in den USA erreicht. Jetzt hat sich jedoch der bekannte amerikanische Richter Richard Posner in die Debatte eingeklingt und in einer wegweisenden Entscheidung Patentklagen der Unternehmen Apple und Google (Motorola) abgewiesen, wobei er darauf verwies, dass in den vorliegenden Fällen kein Schaden nachweisbar sei. Seiner Meinung nach wären die Entwicklungskosten niedrig genug, dass der Vorsprung am Markt zur Refinanzierung völlig hinreichend sei. Anders als etwa in der Pharmaindustrie, in der das Verhältnis von Entwicklungs- zu Vermarktungskosten wesentlich größer sei,   wäre eine rentable Vermarktung der Produkte auch ohne Softwarepatente möglich.

Die jüngsten Patentkriege in der Computerbranche  zeigen sehr deutlich wie schmal der Grad zwischen Innovationsschutz und Wettbewerbsbehinderung im Patentrecht ist. In einem Kolloquium zum Thema “Geistiges Eigentum” in der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hatte Terence Kealy im vergangenen Jahr dargelegt, dass der Patentmissbrauch zur Wettbewerbsbeschränkung als so alt ist wie das Patentrecht selbst. Im Gegensatz zu materiellem Eigentum ist die Nutzung von Ideen nicht rivalisierend und nicht ausschließlich, weshalb die Verwendung einer Idee durch mehrere Innovatoren den Wert einer Idee nicht schmälert. Folglich sind Ideen rechtlich auch anders als materielles Eigentum zu behandeln. Da eine möglichst breite Verwendung von innovativen Ideen gesellschaftlich per se nützlich ist, die empirische Evidenz für den Nutzen von Patenten dagegen eher schwach, sei eine künstliche Verknappung der Nutzung von Ideen durch Patente auch nur schwer begründbar. Noch radikaler sind beispielsweise Autoren wie Michele Boldrin und David Levine oder Stephan Kinsella in ihren Ansichten über Patentschutz und Urheberrecht. Nach ihrer Ansicht lässt sich die Notwendigkeit von geistigen Eigentumsrechten weder theoretisch noch empirisch begründen und läuft auf eine fundamentale Einschränkung der individuellen Freiheit der Bürger hinaus.

liberalesinstitut.wordpress.com

Sven von Storch

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