Spendengeld, Steuergeld und die „Flüchtlinge“

Großer Wirbel im ganzen linken Lager und damit auch in den meisten Medien: Das Innenministerium will nur noch die Differenz zwischen den bei diversen NGOs für diesen Zweck eingegangenen Spenden und den Kosten der Asylantenbetreuung zahlen.

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Es fordert daher den durch Spenden gedeckten und dennoch auch aus Steuergeldern an die Caritas, Rotkreuz oder Volkshilfe bezahlten Betrag zurück. Richtig oder falsch? Rational und ethisch analysiert haben wohl weder Innenministerium noch die NGOs recht.

Die richtige Antwort lautet wohl ganz anders. Aber zuvor einige andere wichtige Aspekte des Problems:

  • Zum ersten wird um den Umfang der bei SPÖ-Volkshilfe, Rotem Kreuz & Co eingegangenen Spendenbeträge ein großes, aber eigentlich untragbares Geheimnis gemacht. Es wäre demokratiepolitisch und gegenüber den Spendern nämlich total legitim zu erfahren, wieviel Geld denn den Österreichern die Bereicherung durch die Völkerwanderung eigentlich wert gewesen ist. In der Selbstdarstellung der Flüchtlingsorganisationen wird zwar immer so getan, als ob gigantisch viele Landsleute die Zuwanderung aktiv unterstützt hätten. Aber nur eineVeröffentlichung aller Zahlen würde dies durch harte Fakten beweisen. Und nur dadurch würde die ständig wiederholte Behauptung glaubwürdig, dass Zehntausende so wie Heinz Fischer begeistert auf Bahnhöfen oder sonstwo „Willkommen“ gerufen hätten.
  • Zum zweiten ist auffällig, dass seit mehr als drei Monaten nirgendwo mehr ein Spendenaufruf für die „Flüchtlinge“ zu hören oder lesen ist. Die Caritas zum Beispiel sammelt für Flüchtlingslager im Libanon, aber nicht für solche in Österreich. Ein Grund für dieses auffällige Verhalten ist nie genannt worden – auch wenn ihn alle ahnen.
  • Zum dritten ist es ein Skandal, dass die Verträge zwischen Ministerium und den NGOs nicht komplett offengelegt worden sind. Eine solche Offenlegung sollte immer unverzichtbarer Bestandteil der von der Politik ständig behaupteten „Transparenz“ sein, wenn es um Steuergelder geht. Und für die Spenden-NGOs, wenn es um Spendengelder geht.
  • Zum vierten kann nur an Hand dieser Verträge die Rechtslage geklärt werden. Sollte da drinnenstehen, dass die Republik die Differenz zwischen dem Spendeneingang und den Kosten zu decken hat (aber sonst nichts), dann hat das Ministerium nicht nur das Recht, sondern auch die rechtliche Pflicht, den zuviel gezahlten Betrag zurückzufordern. Da mögen die „Willkommen“-Medien noch so aufjaulen. Aber es ist wohl kein Zufall, dass die NGOs den Weg über die Medien statt über die rechtliche Klärung gehen. Oder gar über ein "Gutachten" des im Dienste des ominösen Anwalts Lansky stehenden Juristen Heinz Mayer in Auftrag zu geben.
  • Zum fünften hätten die Spendenkassierer von Anfang an den Zahlenden klarmachen müssen, dass diese nicht für die Asylantenquartiere zahlen, die nach NGO-Willen ganz der Bund zahlen soll, sondern dass sie im Grund nur den bedachten Organisationen ein Körberlgeld zukommen lassen. Wenn sie das aber bewusst verschleiert haben, dann wäre das ein ziemlich mieser Trick.

Wie viel Steuergeld ist legitim?

Aber was wäre eigentlich jenseits der rechtlichen Klärung und der Forderung nach Transparenz richtig? Wie viel der Flüchtlingskosten soll aus Steuergeldern und wie viel aus Spendengeldern gedeckt werden?

Unbestreitbar ist: Je aufwendiger und großzügiger die Betreuung und Versorgung der „Flüchtlinge“ ist, umso mehr Migranten kommen. Das entspricht aber nicht der seit einigen Wochen geltenden neuen Regierungslinie und dem seit Monaten klaren Willen einer Mehrheit der Österreicher. Daher ist überhaupt die Verwendung von Steuergeldern für diesen Zweck extrem problematisch, egal ob es um die direkten oder indirekten Kosten geht.

Viele Linke treten aber massiv für eine möglichst große Immigration und deren Finanzierung aus Steuergeldern ein. Dürfen sie ignoriert werden, gleichgültig ob sie aus Antifa-Hass auf jede Österreich-Identität oder auch nur deshalb dieser Meinung sind, weil FPÖ und große Teile der ÖVP anderer Meinung sind? Das dürfte in einer Demokratie erst dann Relevanz haben, wenn auch die Mehrheit der Wähler diese Haltung teilt.

Nächstenliebe ist ein rein persönliches Gebot

Was ist jedoch mit jenen, die sich als Christen auf Grund des Nächstenliebe-Gebots der Bibel zur unbegrenzten Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet fühlen? Das ist zwar eine prinzipiell edle Einstellung. Sie wird aber nur von einer kleinen Minderheit der österreichischen Christen vertreten. Sie bedeutet nämlich de facto 100 Prozent Emotion und null Prozent Rationalität. Denn Rationalität würde zwar für großzügige Hilfe vor Ort, aber gegen die Völkerwanderung mit all ihren auch für das europäische Christentum fatalen Folgen eintreten.

Vor allem sollten diese Christen so ehrlich sein zuzugeben, dass das Nächstenliebe-Gebot der Bibel ein rein individuelles, ein persönliches ist. Dass hingegen an keiner einzigen Stelle vom Staat etwas Derartiges oder Ähnliches verlangt wird.

Daher kann auch kein Christ mit gutem Gewissen verlangen, dass der Staat – damit also die große Mehrheit jener Österreicher, die keine Massenzuwanderung wollen, – die Erfüllung des persönlichen Nächstenliebe-Verständnisses eines Teils der Christen zahlen müsse. Wenn Christen wirklich wider alle Vernunft ein solches Verständnis haben, dann haben sie vielmehr auch die Pflicht, dieses auch persönlich zu realisieren.

Das können sie entweder selbst tun, durch Aufnahme und komplette dauerhafte Betreuung von „Flüchtlingen“. Oder sie organisieren das kollektiv über Caritas oder Diakonie. Dann aber dürften diese Organisationen logischerweise überhaupt keine staatlichen Gelder annehmen (und schon gar keine, die nur durch Schulden finanziert sind). Diese Organisationen leben aber in Wahrheit zu über 90 Prozent vom Staat.

Vollständiger Beitrag erschienen auf andreas-unterberger.at

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Diederich Heßling

Jeder der gern Flüchtlinge möchte soll sich welche aufnehmen und für sie BÜRGEN!
Wenn ich einen verwandten aus der Ukraine eine Woche nach Deutschland einlade muß ich beim Landratsamt eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben.
Und dann liegt es noch im Ermessen der deutschen Botschaft, ob er ein Visum bekommt. Oder aber auch nicht, wie schon mehrfach geschehen!
Darin steht genau beschrieben und ist für mich verpflichtend, was ich alles zu bezahlen habe. Vor allem wenn der Verwandte etwas böses anrichten würde...
So bitte schön, jedem der mag seinen Flüchtling! Aber bitte mit am besten vorab hinterlegter Bürgschaft!!!

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