SN-Kontroverse: Bankgeheimnis

In jeder Freitag-Ausgabe der Salzburger Nachrichten gibt es eine Doppelkolumne mit dem Titel „Kontroverse“, in der Katharina Krawagna-Pfeifer und ich jeweils zum gleichen, von der SN-Redaktion vorgegebenen Thema schreiben. Und zwar ohne dass man gegenseitig die Texte vorher kennt.

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Diese Woche steht die “Kontroverse” unter dem Titel:

Soll das Bankgeheimnis fallen?

In der Folge finden Sie die beiden – unverändert wiedergegebenen – Kolumnen. Dadurch soll dieser kreativen und spannenden Idee auch hier ein Forum gegeben werden.

Keine Oase für Schwarzgeld

Katharina Krawagna-Pfeifer war Innenpolitikerin der SN, Innenpolitikchefin sowie Leiterin des EU-Büros des “Standard” und SPÖ-Kommunikationschefin. Sie arbeitet jetzt als Publizistin und Kommunikationsstrategin (kkp.co.at).

In Zeiten der Finanzkrise, der internationalen Finanzhilfe für ins Trudeln geratene Staaten, der Rettungsschirme und dem Bemühen um gerechtere Steuersysteme ist das österreichische Bankgeheimnis anachronistisch. Es schützt jene, die etwas verbergen wollen, und nicht jene, die bereit sind, ehrlich Abgaben zu zahlen.

Zwar stimmt es, dass das Bankgeheimnis zu den wesentlichen Elementen des Schutzes der Privatsphäre zählt; es steht jedoch im Konflikt mit dem Anspruch des Staates und der Steuerzahler auf eine zutreffende und gleichmäßige Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen. Dies gilt natürlich auch im internationalen und vor allem im europäischen Kontext.

Hätten zum Beispiel deutsche Banken nicht bei Transfers von und nach Zypern und Griechenland mitgespielt, wäre das Finanzsystem in diesen Ländern stabiler und die nötigen Hilfszahlungen wären viel geringer gewesen. Auch die vor Kurzem bekannt gewordene internationale Liste der hochkarätigen Steuersünder zeigt deutlich, wie schädlich Steueroasen sind. Dass Österreich bei der Verschleierung an vorderster Front mitmacht, ist beschämend. Die Alpenrepublik gilt mittlerweile international als Schutzmacht für alle, die Schwarzgeld horten und keine Steuern in ihren Heimatländern zahlen wollen. Das ist nicht nur politisch unklug, sondern auch moralisch verwerflich.

Österreich macht sich so zum Außenseiter bei den immer deutlicher spürbar werdenden internationalen Bestrebungen gegen die Oasen für kriminelles Geld. Denn immer deutlicher wird erkannt, dass diese Steuersümpfe wirtschaftlich, budgetär, politisch und moralisch pures Gift sind. Bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses geht es um Fairness und Transparenz. Es kann nicht sein, dass sich internationale Steuersünder weiterhin in Österreich gemütlich niederlassen können und sicher vor dem Zugriff des Fiskus sind. Den Ehrlichen tut es nicht weh, wenn das Bankgeheimnis fällt; die anderen machen nur Scherereien, und darauf kann Österreich verzichten..

 

 

 

Feigheit regiert

Andreas Unterberger

Es gibt für Österreich absolut keinen Grund, das Bankgeheimnis abzuschaffen - außer den Druck von EU-Kommissaren. Und außer der Schwäche von Bundes- und Vizekanzler, die beide nach lautstarken Aussagen binnen weniger Stunden umgefallen sind. Peinlicher geht’s ja nimmer. Lediglich die eigentlich zuständige Finanzministerin und die Notwendigkeit einer Verfassungsmehrheit sind ein letzter Schutzschild gegen diese Abschaffung.

Immerhin geht es dabei um zigmilliarden Euro Einlagen von Ausländern bei österreichischen Banken, die sehr positive Folgen für Kredite an die österreichische Wirtschaft, für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen haben. Immerhin ist die große Mehrheit aller Juristen der Meinung, dass mit dem Bankgeheimnis für Ausländer zwangsläufig auch jenes für Inländer fallen wird.

Der EU-Gerichtshof verbietet es ja ständig und konsequent, Bürger anderer EU-Länder schlechter zu behandeln als Inländer. Anders lautende Argumentationen sind groteskes Wunschdenken und sollen uns nur bis zum Wahltag Sand in die Augen streuen. Manche Regierungspropagandisten meinen, dass sich ein einziger Staat nicht gegen alle anderen stemmen solle, obwohl ihn die EU zu nichts zwingen könne. Komisch. Wieso kann dann (ausgerechnet!) Griechenland seit Jahrzehnten aus puren Prestigegründen die volle Anerkennung Mazedoniens verhindern? Wieso kann dann Großbritannien gegen das Verlangen aller anderen seine Kapitalgesellschaften (mit Tätigkeiten in ganz Europa!) verteidigen, bei denen es oft weder Eigentümer noch Eigenkapital zum Schutz der Gläubiger gibt?

Wieso konnten Wolfgang Schüssel und Ursula Plassnik einst im Alleingang die Beitrittsverhandlungen der Türkei blockieren?

Und wenn (trotz Zahlung der Quellensteuer ans Ausland!) unser Bankgeheimnis so unfair wäre, was ist dann bitte das Gratisstudium Zehntausender Deutscher in Österreich, die zu blöd für den Numerus clausus daheim in Deutschland waren?

Beitrag erschien zuerst auf: Andreas-Unterberger.at 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hans von Atzigen

Ginge das ganze nicht auch ohne dieses Gezerre??? Schutz der Privatsvaere und hoechstmoegliche Steuergerechtigkeit. Die Schweiz kennt seit Jahrzehnten das sog. Verrechnungssteuer Verfahren.In diesem Verfahren kassiert der Staat 30 % der Zinsertraege direkt bei den Banken. Nach ervolgter Deklaration mit Beilaege der entsprechender Belege durch den Steurpflichtigen wird der entsprechende Betrag Rueckverguetet. Koennte eigentlich auch Ueberstaatlich funktionieren. Der Steuerpflichtige macht seinen Anspruch bei der heimischen Steuerbehoerde geltend danach wird zwischenstaatlich abgerechnet. Dafuer braucht es kein EU Monster sondern eine Pragmatische zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Die individuelle Privatsphaere bleibt gewahrt, die Nationale Steuerhoheit unangetastet, der Steuergerechtigkeit wird bestmoeglich genuege getan. Europa breuchte sehr viel mehr Pragmatisches mit und nebeneinander, anstat eines monstroesen Imperialstaates. Mechanismen in denen sich die jeweiligen Staaten und Individuen selber lieb sind. Freundliche Gruesse.

Gravatar: Klimax

"Zwar stimmt es, dass das Bankgeheimnis zu den wesentlichen Elementen des Schutzes der Privatsphäre zählt; es steht jedoch im Konflikt mit dem Anspruch des Staates und der Steuerzahler auf eine zutreffende und gleichmäßige Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen. "

Und in diesem Konflik, werte Dame, hat der Schutz der Privatsphäre gegen den Staat eindeutig Priorität in einem freiheitlich-rechtsstaatlichen Gemeinwesen.

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