Schutz am Ende des Lebens

Überlegungen zum Schutz am Ende des Lebens:
Am 18.06.2009 hat der Bundestag mit 318 Ja- zu 232 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen den Gesetzentwurf zur Änderung des Betreuungsrechts verabschiedet.

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Inhalt dieses Gesetzentwurfes ist die so genannte Patientenverfügung, in der der Bürger schon vorab regeln kann, wie mit ihm im Falle einer Erkrankung oder Verletzung, und wenn er nicht mehr selbst zur Kommunikation fähig ist, verfahren werden soll.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung finden Sie hier.
Auf einige Aspekte aus dem inzwischen Gesetz gewordenen Entwurf sei hingeweisen:
1. Patientenverfügungen gelten nunmehr unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
2. Bei der Beurteilung des mutmaßlichen Willens ("Was hätte der Patient wohl entschieden, wenn man ihn hätte fragen können?") ist nun auch das "mutmaßliche" Schmerzempfinden des Patienten zu berücksichtigen. Und weiter:
3. Sind sich Arzt und Betreuer einig, können sie sogar eine bereits vom Patienten erteilte Einwilligung zur Behandlung rückgängig machen, indem sie einfach einvernehmlich feststellen, dass der Widerruf zur Einwilligung in eine Behandlung wohl dem "mutmaßlichen" Willen des Patienten entsprechen würde (siehe insbesondere Absatz 4 in der Drucksache unten).
Die Initiatoren um den Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) begründen ihre Gesetzesintiative damit, dass im Falle von Patientenverfügungen allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit verschafft werden solle und dass der Grundsatz der Achtung des Selbstbestimmungsrechts entscheidungsunfähiger Menschen auch bei medizinischen Behandlungen beachtet werden solle.
Nun, es besteht eher der Eindruck, dass es hier allein um die Rechtssicherheit der Ärzte geht. Für die Patienten wird die rechtliche Lage dagegen höchst unsicher. Wird nicht das Selbstbestimmungsrecht von entscheidungsunfähigen Patienten geradezu ausgehebelt, wenn Arzt und Betreuer relativ einfach im Verein sogar den ausdrücklichen Willen des Patienten, behandelt zu werden, widerrufen können?
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Rechte von Ärzten und Betreuern, eine Behandlung abzubrechen, noch zusätzlich in der Weise erheblich erweitert werden, dass Patientenverfügungen nunmehr sogar unabhängig von Art und Umfang der Erkrankung gelten sollen, also z.B. auch für solche Behandlungen, bei denen üblicherweise gute Aussichten auf einen nachhaltigen Erfolg der Behandlung bestehen.
Sollte man folglich nun auch in Deutschland darüber nachdenken, wie in Holland, wo die Euthanasie bereits gesetzlich erlaubt ist, bei dem Personalausweis eine Karte zu tragen, auf der vermerkt ist: "Maak mij niet dood, Dokter"?
"Deutscher Bundestag. 16. Wahlperiode. Drucksache 16/8442. 06.03.2008."

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Gravatar: Juergen

Unser demokratisch gewähltes Parlament hat versagt - wieder einmal.

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