Schlag gegen die Freiheit

Geplanter Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.

Veröffentlicht:
von

Der vor kurzem von den Ministerpräsidenten der Länder – gegen Schleswig-Holstein – vorgestellte Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrags trifft auf eine breite Front der Ablehnung – über politische Grenzen hinweg. So verständigten sich die Landeschefs bei ihrer Sonderkonferenz am 6. April 2011 in Berlin darauf, dass Wettanbieter ohne Lizenz ausgesperrt werden sollen. „Die Glücksspielaufsicht kann Anbietern unerlaubter Glücksspiele den Zugang untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird eingeschränkt’: Diese Sätze im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags lassen zurzeit in der Internetszene alle Warnlampen aufleuchten“, schreibt die linksalternative Tageszeitung. „Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen“, sagt Benjamin Stöcker vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur. Dass der neue Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, bezweifelt Konstantin von Notz, Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion für Netzpolitik und Obmann der Enquetekommission Internet und Digitale Gesellschaft.

 

Und auch im christlich-liberalen Lager hat man massive Bedenken gegen die Pläne, Online-Sportwetten privater Anbieter grundsätzlich zu verbieten und Internetangebote von Casinospielen zumindest stark zu begrenzen.

„Der von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 15 Länder beschlossene Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages enthält gravierende Fehler, die nicht zu einer Verbesserung der Situation führen werden“, so der Kieler FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. Im Gegenteil: Durch eine „Scheinliberalisierung“ solle das staatliche Monopol weiter aufrechterhalten werden, indem private Wettanbieter durch unüberwindliche Zugangshürden an der Teilnahme gehindert und gleichzeitig das bestehende Werbeverbot für Oddset und staatliche Anbieter gelockert werde. Kubicki wörtlich: „Die Begrenzung der Konzessionsnehmer auf sieben kann schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen Bestand haben, da eine Konzessionsvergabe nur an persönliche und sachliche Kriterien gebunden werden kann. Europarechtlich dürfte sie ebenfalls kaum haltbar sein. Die Höhe der Konzessionsabgabe von 16 2/3 % auf den Spieleinsatz ist überdies so hoch, dass kein Unternehmen attraktive Sportwetten anbieten kann. Die Begrenzung der Werbemöglichkeiten verhindert, dass die konzessionierten Wettanbieter ihre ausländische Konkurrenz, die sich im Internet tummelt, vom Markt verdrängen kann. Deshalb sind die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf die Idee gekommen, Internetsperren einzuführen, um Angebote ausländischer Anbieter zu verhindern - auch deswegen ist der vorgelegte  Glücksspielstaatsvertragsentwurf für uns auf keinen Fall zustimmungsfähig.“

CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben am 17. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf zur Regelung des Glücksspiels in die parlamentarische Beratung eingebracht in der Hoffnung, dass sich die anderen Länder in den Grundzügen diesem Gesetzentwurf anschließen können. Diese Hoffnung trog – zumindest vorerst.

 

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang