Scheidungsrecht: Heiratsverträge als Alternative

Solidität hat aber etwas mit Verlässlichkeit zu tun, mit der Verlässlichkeit, dass die Regeln mit denen man Abends einschläft, auch noch gelten, wenn man morgens aufwacht. Wer aber heute nach bestimmten Regeln heiratet, weiß nicht, nach welchen Regeln er morgen geschieden wird.

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Es gibt kaum eine wichtigere Entscheidung im Leben eines Menschen als eine Ehe zuschließen und es gibt kaum einen Bereich, in dem man sich so bedingungslos in die Hände der Gesellschaftspolitik begibt, wie in diesem. Ganze Lebensplanungen können mit einem Federstrich revidiert oder Verpflichtungen geschaffen werden, denen man niemals zugestimmt hat. Die meisten Menschen ziehen einen Ehevertrag nie in Erwägung, weil sie für unromantisch halten, begeben sich damit aber in die Hände der Gesellschaftspolitik. Die staatliche Ehe erscheint vielen als eine grundsolide Angelegenheit, als feste Basis für Familie und Gesellschaft. Solidität hat aber etwas mit Verlässlichkeit zu tun, mit der Verlässlichkeit, dass die Regeln mit denen man Abends einschläft, auch noch gelten, wenn man morgens aufwacht. Wer aber heute nach bestimmten Regeln heiratet, weiß nicht, nach welchen Regeln er morgen geschieden wird.

Nehmen wir an, ein Mann habe sich im Jahre 1975 zur Ehe entschlossen, dann erfolgte seine Eheschließung nach einem Recht, dass das Verschuldungsprinzip kannte. Das heißt im Falle der Scheidung spielte bei Unterhaltsregelungen die Frage eine Rolle, wer das Scheitern der Ehe zu verschulden hatte. Dann kam die Reform des Scheidungsrechts von 1977, die das Zerrüttungsprinzip einführte. Wenn es nach der Reform zur Scheidung kam, etwa nach einem Ehebruch der Ehefrau, war dieser im Jahr 1975 verheiratete Mann dann zum vollen Unterhalt verpflichtet, obwohl seine Ehe unter ganz anderen Rechtsgrundsätzen geschlossen worden war. Oder ein zweites illustrierendes Beispiel:  Wenn vor zwanzig Jahren eine Frau sich mit einem Mann für die traditionelle Ehe entschied und dafür, Hausfrau und Mutter zu werden, dann geschah das auf der Grundlage eines Eherechts, dass ihr eine langfristige Unterstützung ihres Ehemannes auch nach der Scheidung garantierte. Dieser Anspruch ist nun nach der Neuregelung des Unterhaltsrechts nicht mehr so. Wenn sich zum Beispiel ihr Ehemann eine neue Partnerin sucht und sich von ihr scheiden lässt, dann besteht dieser Anspruch nur noch für zwei Jahre.

Es geht nicht darum, dem Verschuldungsprinzip das Wort zu reden und das Zerrüttungsprinzip zu kritisieren, oder zu postulieren ein Ehepartner hätte das naturgegebene Recht auf lebenslangen Unterhalt.  Es geht darum herauszuarbeiten, dass in der staatlichen Ehe Verpflichtungen eingegangen werden, deren Rechtsbasis aus politischen Gründen jederzeit revidiert werden kann und in der Vergangenheit massiv revidiert worden sind. Das ist bei privatrechtlichen Verträgen in der Regel nicht der Fall, der Arbeitgeber kann nicht nach Gutdünken die Kündigungsregelung im Arbeitsvertrag ändern, oder eine Versicherung sich durch einseitige Vertragsänderung ihrer Verpflichtungen entledigen. Verträge können selbstverständlich neu verhandelt werden und veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, dies geschieht aber nicht par Ordre Du Mufti.

Das staatliche Ehe- und Scheidungsrecht sieht sich mit verschiedenen Ansprüchen konfrontiert, die es nicht alle gleichzeitig befriedigen kann. Geschiedene Männer wollen nicht für ewig für ihre frühere Gattin zahlen, besonders dann nicht, wenn wie in den meisten Fällen, die Scheidung von ihr eingereicht wurde. Für Frauen wird es problematisch sich auf das traditionelle Modell einzulassen, wenn sie am Ende ohne Verschuldung mit ihrer Lebensplanung vor dem nichts stehen. Andere Lebensformen wie homosexuelle Paare suchen die Anerkennung als eheliche Gemeinschaft. Nicht verheiratete Partner entscheiden sich zwar dafür, die Rechte der Ehe nicht in Anspruch zu nehmen, müssen aber nach dem Sozialrecht für einander einstehen, obgleich sie dafür nie eine formale Verpflichtung übernommen haben. Dass der Umstand, dass man unter einem Dach lebt und Sex hat, einen Vertrag, der einen zu gegenseitiger finanzieller Unterstützung verpflichtet, begründet, kann man sehr gut bestreiten. Auseinandersetzungen über die Ausgestaltung des Ehe- und Scheidungsrechts mutieren deshalb in regelmäßigen Abständen zu Kulturkämpfen.

Die Alternative zum staatlichen Modell ist die private Notariatsehe. Das heißt, das Paar einigt sich auf einen Heiratsvertrag, der von einem Notar beglaubigt wird. In diesem Vertrag legen die Eheleute fest, welche Rechte und Pflichten sie sich gegenseitig zu gestehen und unter welchen Bedingungen, die Ehe aufgelöst werden kann. Das heißt am Ende nicht, dass Scheidung nicht auch in Zukunft keine unschöne Angelegenheit mehr sein wird, aber jeder wird dann zu Bedingungen geschieden, den er selbst beim Beginn der Ehe zugestimmt hat. Fragen des Güterstandes, Erbrechtes, des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs können schon am Anfang einvernehmlich geregelt werden. Es herrscht Vertragssicherheit, das heißt die rechtlichen Grundlagen der Ehe können nur in gegenseitigem Einvernehmen und nicht mehr durch eine plötzliche Gesetzesänderung abgeändert werden. Die Vertragsfreiheit ermöglicht ein größeres Maß an Sicherheit als der Staat zu garantieren bereit und in der Lage ist. Wer heute eine Ehe nach bestimmten Regeln eingeht, dem garantiert der Ehevertrag, dass diese Regeln auch noch in dreißig Jahren gelten. Das ist auch heute schon möglich, wird aber von wenigen Paaren praktiziert. Dies sicher auch deshalb, weil der Gang zum Notar als wenig romantisch gilt.

Das ist aber der Gang zum Standesamt, der erst seit Bismarcks Kulturkampf zur Pflicht geworden ist, im Vergleich zu anderen Ritualen auch nicht unbedingt. Es gibt viele Möglichkeiten die Ehe dann auch sozial- und gesellschaftlich zu begründen. Die einzelne Religionsgemeinschaft kann Zeremonien anbieten, die diese notariell beglaubigte Ehe auch nach den Grundsätzen dieser Religionsgemeinschaft in den Rang einer „Ehe“ nach ihrem Verständnis heben. Die Religionsgemeinschaft kann definieren, welche Form von Verbindung sie im Sinne ihrer Ehevorstellung akzeptiert und welche sie ablehnt. Die einzelne Religionsgemeinschaft kann festlegen, welche Verträge zwischen Erwachsenen sie als Ehe ansieht und welche nicht, ob sie Geschiedene wiederverheiratet oder auch Schwule und Lesben traut. Die Religionsgemeinschaft kann auf Wunsch der ehewilligen Paare diese bei der Abfassung der Eheverträge beraten, so dass diese Verträge den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft entsprechen. In einem solchen Ehevertrag können religiöse Norman auf der Grundlage des allgemeinen Vertragsrechts also ihren Niederschlag finden. Auf der anderen Seite können die heiratswilligen selbstverständlich auch darauf verzichten und ihre Verbindungen durch private Feiern und Zeremonien ihren Familien und Freunden bekannt machen und ihren Willen zum Zusammenleben bekunden. Für die sozialen, kulturellen und emotionalen Aspekte braucht man den Staat nicht.

Die Beitrag erschien auf dem Blog des Liberalen Instituts

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Franz M.

Warum einen Vertrag, warum heiraten? Wir haben doch in diesem Rechtsstaat gelernt, dass man sich selbst an Verträge nicht halten muss. Selbst wenn man einen "Ehevertrag" geschlossen hätte, wer kann schon wissen wie Gerichte urteilen? Das ist viel zu unsicher und am besten man heiratet nicht mehr. Die Ehe als solches wird ja seit Jahren "geschliffen" und wird unter Rot+Grün=Braun zum Auslaufmodell.

Gravatar: Ulli B.

@Abgezockter Ehemann
Ihren Worten stimme ich uneingeschränkt zu!
Was Freigeist über die Muslime von sich gibt, ist entweder dumm, blauäugig oder gezielt gesagt zur Meinungsmache.
Auf keinen Fall ist es richtig.

Gravatar: Freigeist

@abgezockter Ehemann
Die muslimische Gesellschaft wir Deutschland nicht übernehmen, denn die Muselmanen in Deutschland sind dem deutschen Recht unterworfen. Die jungen Muslime ändern sich in der deutschen Umgebung, haben weniger Kinder und lassen sich auch scheiden.

Gravatar: Freigeist

Die juristische Ehe ist eine Erfindung des Menschen und nun viel zu kompliziert geworden. Einfach nicht mehr heiraten. Sich nicht anstecken lassen vom Heiratsfieber der Umgebung. Zusammenleben ohne Ehe.

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