Uwe und Hannelore Romeike aus Bissingen werden doch nicht mitsamt ihren Kindern abgeschoben. Einen Tag nach einem Beschluß des Obersten Gerichtshofes, der Familie definitiv kein Asyl zu gewähren, informierte das Bundesamt für Innere Sicherheit ihre Anwälte mündlich darüber, daß die Familie unbegrenzt in den USA bleiben dürfe.
Dies gab jetzt die amerikanische Rechtsschutzorganisation HSLDA (‘Homeschool Legal Defense Organisation’) bekannt. Romeikes, die seit 2008 in Amerika Zuflucht vor dem deutschen Schulzwang suchen, wurden in der ganzen Zeit von HSLDA rechtlich vertreten. “Wir sind froh,” äußerte sich Uwe Romeike in einer HSLDA-eigenen Publikation, “daß wir unbegrenztes Bleiberecht haben, auch wenn wir nicht so bald die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten werden. Ich danke Gott für seine segnende und schützende Hand über unserer Familie.” Romeike dankte auch der amerikanischen Regierung, in den USA bleiben zu dürfen: “Unsere Kinder im Frieden zuhause zu unterrichten ist alles, was wir jemals wollten.”
Tags zuvor noch hatte der Oberste Gerichtshof Romeikes Einspruch gegen einen bereits abgelehnten Asylantrag verworfen. Es war dies die letzte Rechtsinstanz im Tauziehen um das Bleiberecht der Familie, der in ihrer deutschen Heimat ein Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder droht. Der Fall Romeike sorgte international für großes Aufsehen, versah er doch die menschenrechtliche Situation in Deutschland mit einem deutlichen Fragezeichen. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung war in deutschen Medien mit einem triumphierenden Unterton vom “Scheitern der Schulverweigerer” die Rede.
Überraschende Wende nach völliger Niederlage
In den USA dagegen schlug die ablehnende Entscheidung des Obersten Gerichts hohe Wellen der Solidarität – mit dem Anliegen der Familie. Der Rundfunk- und TV-Sender “Fox News” berichtete von über einer Million Zugriffen auf seine Nachrichtenseite zum Fall der Romeikes – innerhalb von nur 24 Stunden. Eine Petition an das Weiße Haus hatte schon im April 2013 hunderttausende Bürger mobilisiert, sich bei Barack Obama für den Verbleib von Romeikes in den USA auszusprechen. Die nun endgültig erscheinende Abschiebung der deutschen Hausunterrichter wirkte wie ein Affront gegen ur-amerikanisches Freiheitsverständnis.
In einer ersten Stellungnahme deutete HSLDA-Anwalt Michael Donnelly die überraschende Entscheidung des mächtigen Heimatschutz-Amtes als Reaktion auf die fortgesetzte Verfolgung von Hausunterricht in Deutschland: “Wie könnte unser Land diese friedliebende Familie zurückschicken, um sie durch strafrechtliche Verfolgung und den Verlust der eigenen Kinder zerstören zu lassen?” Dies jedoch sind Dinge, die Eltern in Deutschland gewärtigen müssen, sollten sie den Selbstunterricht ihrer Kinder einem Schulgebäude vorziehen.
Ebenfalls erschienen auf derblauebrief.net
Kommentare zum Artikel
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Ich denke, wenn Grün-Rot so weiter macht, stehen die Chancen gut, dass 2016 Ende ist mit dem Spuk abartiger Bildungspläne. Teile des Volkes sind immerhin aus ihrem Tiefschlaf erwacht und fangen an kritisch zu beobachten und nachzudenken. Gutmenschliche Töne wie "Toleranz" sind kein Selbstläufer mehr.
Das wünsche ich mir auch.
Oder aber die Minderheit an "verfolgten", "besorgten" und weltfremden Eltern zieht einfach in die Staaten. Das wär ungleich einfacher.
Wohl wahr. Hoffentlich nimmt der grün-rote Spuk in Baden-Württemberg bei der nächsten Landtagswahl ein Ende.
Das freut mich sehr für die Familie Romeike. Allerdings wird diese „amerikanische Lösung“ den anderen Familien, die in Deutschland wegen des Heimunterrichts verfolgt werden, kaum helfen. Ganz im Gegenteil: Im Ländle erreichen die Zumutungen für gläubige Eltern und Kinder infolge des grün-roten Bildungsplans 2015 einen neuen Höhepunkt.