Zweijährigem Mädchen mit alleinerziehender Mutter droht Ausweisung nach Nigeria
Zweijährigem Mädchen mit alleinerziehender Mutter droht Ausweisung nach Nigeria
Datum: 18.03.2021 - 09:48 Uhr
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat unter dem Aktenziechen 4 K 19.30638 geurteilt, dass ein zweijähriges in Deutschland geborenes Mädchen mitsamt seiner alleinerziehenden Mutter in deren Heimat Nigeria ausgewiesen werden muss. Es bestünde, so das Gericht, weder ein Anspruch auf Asyl noch auf subsidiären Schutz. Die Mutter, die in ihrer Heimat in einem starken familiären Abhängigkeitsverhältnis gelebt hatte, soll wieder in dieses Abhängigskeitsverhältnis zurückgeschickt werden, so will es das Gericht. Obwohl eine Untersuchung bei der Mutter festgestellt hat, dass diese sich vermutlich im Kleinkindalter einer gravierenden Genitalverstümmelung durch Klitoris- und Labienexzision unterziehen lassen musste.
In Nigeria ist die Genitalverstümmelung bei Mädchen als eine Art Glaubensritus bei Kroan-Anhängern weit verbreitet. Eine Dorfälteste murmelt vor der Zeremonie ein paar fromme Sprüche, entzündet irgendwelche Sträucher und dann geht es mit Werkzeugen ans Werk, die Lichtjahre von dem Begriff medizinische Instrumente entfernt sind. Dorthin sollen Mutter und Kind nun nach dem Willen des Verwaltungsgerichts Bayreuth geschickt werden.
Begründet wird das Urteil von einer Richterin(!) mit dem Hinweis, »es sei der analphabetischen, alleinerziehenden Mutter zuzumuten und abzuverlangen, ihre persönliche Ablehnung der Genitalverstümmelungen gegen die eigene Familie durchzusetzen und damit zu verhindern, dass das Kind Opfer dieser Gewalt wird« (Zitat Taskforce gegen Genitalverstümmelung).
Die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen hat hierzulande durch Merkels Alleingang im September 2015 und dem damit einhergehenden Zustrom von Menschen aus islamischen Ländern dramatisch zugenommen. Derzeit gehen Schätzugnen von etwa 70.000 solcher Fälle pro Jahr aus, die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher.
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