Zwanzig Monate Haft auf Bewährung für Asylbewerber
Zwanzig Monate Haft auf Bewährung für Asylbewerber
Datum: 17.02.2017 - 09:07 Uhr
Das Berliner Landgericht in Moabit sprach das Urteil über den Vergewaltiger eines sechsjährigen Mädchens in einer Flüchtlingsunterkunft. Der 27-jährige Asylbewerber aus Pakistan, der im September 2016 auf einer Freifläche über das irakische Flüchtlingskind herfiel und ihr Gewalt antat, kam mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung davon. Das Gericht sah die strafverschärfenden Tatbestände in den Absätzen sechs bis acht des § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) nicht als erfüllt an.
Nach objektiver Bewertung der Tatbestände ist der Pakistani über das Kind hergefallen (laut Bericht der »BZ« räumt der Täter selbst ein, dass es eine spontane Tat war), hat es auf den Rücken gelegt, die Hose herunter gezogen und ist, um es einmal in Juristensprache auszudrücken, in das Opfer eingedrungen. Wer aber sexuelle Handlungen an anderen Personen gegen deren Willen vornimmt und diese »mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind«, begeht gemäß §177 Abs. 6 StGB eine Vergewaltigung, also einen besonders schweren Fall. In solchen Fällen ist laut Gesetz »auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen«. Sobald eine verhängte Strafe auf über zwei Jahre lautet, ist eine Bewährung ausgeschlossen.
Statt aber die Tat des Kinderschänders mit der gebotenen Härte des Gesetzes zu belangen, wird ein Asylant einmal mehr mit Glacé-Handschuhen angefasst und darf das Gericht verlassen. Das Kind wird vermutlich ein Leben lang an diesem Trauma leiden. Noch dramatischer wird der Sachverhalt dadurch, dass der Vater des Kindes bei dem Polizeieinsatz zur Festnahme des Schänders getötet wurde. Der 29-jährige Iraki war mit einem Messer und dem Ruf »Das wirst du nicht überleben!«auf den 27-jährigen losgestürmt. Die eingesetzten Polizisten stoppten den Mann mit mehreren Schüssen. An diesen Verletzungen erlag er später im Krankenhaus.
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