Zwangsfrauenquote in Thüringen gekippt
Zwangsfrauenquote in Thüringen gekippt
Datum: 15.07.2020 - 12:13 Uhr
Die sogenannte Paritätsregelung im Landeswahlgesetz für den Freistaat Thüringen beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Wählerinnen und Wähler könnten dann nicht mehr frei entscheiden, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollen. Die Regelung verstoße somit gegen die Verfassung des Freistaats Thüringen. Das entschied am heutigen Mittwoch der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar und kippte die von Rot-Rot-Grün im vergangenen Jahr beschlossene Quotierung der Landeslisten. Die zwangsweise Einführung einer Frauenquote im Landtag Thüringens ist von höchstrichterlicher Stelle ausgebremst.
Das Gericht gab somit der Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag recht. Die hatte argumentiert, dass durch eine festgeschriebene Quotierung das Recht der Parteien auf eine Selbstbestimmung der Aufstellung von Kandidaten für die Landtagswahlen widerreichtlich beschränkt würde. Dieser Argumentation schloss sich der Verfassungsgerichtshof vollumfänglich an.
Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Zwangsregelungen (Brandenburg) oder wird über die Einführung solcher Quotenvorgaben nachgedacht. Im August soll in Brandenburg über die Klagen gegen die Regelung entschieden werden. Das Thüringer Urteil kann wegweisend sein. Vor allem Verfassungsrechtler haben mehrfach Bedenken gegen diese Zwangsquoten erhoben und sehen diese nicht im Einklang mit geltendem Recht stehend.
Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, hat das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs begrüßt und auf Twitter kommentiert: »Einmal mehr muss ein Gericht nach AfD-Klage Recht und Ordnung dort wiederherstellen, wo die etablierten Parteien grundlegende Rechte verletzen. Weil sie Ideologie und Selbsterhalt in den Vordergrund stellen, statt dem Volk zu dienen - wie es das Grundgesetz vorsieht.«
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