Zurückweisungserlass gilt nicht für Asylanten

Veröffentlicht:

Zurückweisungserlass gilt nicht für Asylanten
Datum: 06.04.2020 - 11:06 Uhr

Die Merkel-Regierung hat sich nach sehr langem Zögern und auf der Stelle verharren schließlich doch zu einer (angeblichen) Schließung der deutschen Grenzen durchringen können. Selbstverständlich wurde dieser Schritt entsprechend medial propagiert, wollte man den Menschen im Lande doch vorgaukeln, dass man sich um die Sorgen der Menschen kümmert und ihre Ängste ernst nimmt. Man verabschiedete einen »Zurückweisungserlass«, mit dem Ausländer von der Einreise in die Bundesrepublik abgehalten werden können, dürfen und sollen. Die Maßnahme zeigt nach eigenem Bekunden der Merkel-Regierung Erfolg: bereits über 63.000 Personen wurden so an den deutschen Grenzen vom Betreten der Bundesrepublik abgehalten.

Selbstverständlich gibt es bezüglich des Zurückweisungserlasses auch Ausnahmen. Berufspendler gehören dazu, in Kürze mutmaßlich auch die osteuropäischen Erntehelfer und nich jede Menge weiterer spezieller Personengruppen. Das erschließt sich auch dem durchschnittlichen deutschen Wähler, sodass diese Personengruppen von den Altparteienpolitikern bei der Benennung der Ausnahmen stets erwähnt werden. Es gibt aber auch eine Personengruppe, die von jenen Altparteienpolitikern stets ganz verschämt außer Acht gelassen wird.

Der Zurückweisungserlass gilt nämlich NICHT für an den deutschen Grenzen auftauchenden Asylbewerbern. Wer es also aus Zentralafrika, dem Nahen oder Mittleren Osten oder wo immer auf diesem Erdball geschafft hat, quer durch Europa und mehrere EU-Länder zu wandern (und nicht in einem der Länder wie gemäß der EU-Regelungen vereinbart um Asyl nachgesucht hat), um letztlich an der deutschen Grenze auftaucht, um in »Germoney« Asyl zu erhalten, der wird nicht zurückgeschickt. Nein, nein, der darf die Bundesrepublik Deutschland sofort betreten - ohne auch nur im geringsten auf Symptome einer Erkrankung untersucht zu werden oder vorsorglich in Quarantäne genommen zu werden. Das Zauberwort »Asyl« auf den Lippen bringt jenen Leuten die freie Einreise.

DAS aber verschweigt die Merkel-Regierung!

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.