Zentrum für politische Schönheit eine kriminelle Vereinigung_
Zentrum für politische Schönheit eine kriminelle Vereinigung_
Datum: 05.04.2019 - 10:50 Uhr
Es sieht nicht gut aus für Philipp Ruch, dem Gründer des »Zentrums für politische Schönheit (ZPS)«, und seinen Aktivisten. Die Staatsanwaltschaft Gera führt seit Ende 2017 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen das ZPS und eine Vielzahl seiner Mitglieder. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB).
Wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind, erfüllt den Tatbestand dieses Paragraphen. Die Staatsanwaltschaft in Gera geht offensichtlich davon aus, dass der einzige Zweck der ZPS das Begehen von Straftaten ist; sonst hätte man kaum entsprechende Ermittlungen aufgenommen.
Die selbsternannten Aktivisten weisen erwartungsgemäß alle Vorwürfe von sich. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft richte sich »gegen das Zentrum und die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit«, heißt es in einer Stellungnahme des ZPS. Man werde »ausgeleuchtet, kriminalisiert und stigmatisiert«.
So einfach kann die Justiz den Vorwurf einer kriminellen Vereinigung nicht begründen. Denn eine Vereinigung im Sinne dieser Strafvorschrift ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
Das ZPS muss schon sehr nachhaltig und mehrfach Straftaten in erheblichem Maße begangen haben. Ob diese sich alle mit der Kunstfreiheit erklären und abdecken lassen wird derzeit geprüft.
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