Zahlreiche Regelungen zur Bestandsdatenauskunft sind verfassungswidrig

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Zahlreiche Regelungen zur Bestandsdatenauskunft sind verfassungswidrig
Datum: 17.07.2020 - 11:13 Uhr

Bei der Bestandsdatenauskunft handelt es sich um die Abfrage von Polizei, Bundeskriminalamt und der Nachrichtendienste bei Telefongesellschaften und Netzanbietern nach Name, Anschrift und Geburtsdatum eines Anschlussinhabers sowie der von ihm genutzten IP-Adressen. Dieser Abfrage in dieser steht laut dem Telekommunikationsgesetz fast keine begründete Erfordernis als rechtliche Hemmschwelle vor. Das, so urteilt das Bundesverfassungsgericht aktuell, ist verfassungswidrig und muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. 

Bereits 2012 kassierte das Bundesverfassungsgericht die damals geltenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetz ein und forderte eine Überarbeitung. Doch auch die jetzt reformierte Version des Gesetzes ist nicht verfassungskonform. Eine Abfrage von derart sensiblen Daten muss bestimme Voraussetzungen erfüllen. Mindestens die Abwehr einer konkreten Gefahr oder aber der Anfangsverdacht einer Straftat muss begründet vorliegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil zweier seit geraumer Zeit anhängiger Verfassungsgbeschwerden stattgegeben. Der Merkel-Regierung wurde somit von höchstrichterlicher Instanz einmal mehr bestätigt, dass sie in ihrer Gesetzgebung sich außerhalb der Verfassung bewegt. Das ist nicht das erste Mal, dass der Versuch der permanenten Überwachung und Kontrolle der Bürger des Landes durch staatliche Institutionen ausgebremst wird.

Für das von Heiko Maas initierte Zensurgesetz, offiziell Netzwerkdurchsetzungsgesetz, musste sich die Merkel-Regierung sogar von den Vereinten Nationen anzählen lassen. Das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre, schrieb der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der Merkel-Regierung ins Stammbuch.

Sven von Storch

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