Wieder ein Vorfall in Berliner U-Bahn-Station

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Wieder ein Vorfall in Berliner U-Bahn-Station
Datum: 20.02.2017 - 09:10 Uhr

Auf dem Nachhauseweg von einer Feier wurde eine Studenten-Gruppe von zwei Jugendlichen gefilmt. Die Studenten verbaten sich die Aufnahmen, wurden aber von den beiden 17 und 18 Jahre alten zunächst verbal, im Verlauf der Auseinandersetzung aber auch körperlich angegangen. Die Auseinandersetzung mündete darin, dass ein 24-jähriger Student von den beiden Jugendlichen auf die U-Bahn-Gleise geschubst wurde. Trotz sofortiger Hilfe der anderen Gruppenmitglieder gelang es nicht, den 24-jährigen vor der einfahrenden Bahn aus dem Gleisbett zu ziehen. Er wurde erfasst und verlor letztlich ein Bein.

Die beiden Angreifer wurden noch an Ort und Stelle verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt. Trotz der polizeilichen Ermittlungen und der Festnahme aufgrund des Verdachts der schweren Körperverletzung, so meldet es der »Focus«, erkannte der Haftrichter keine Haftgründe an und setzte die mutmaßlichen Täter wieder auf freien Fuß. Dabei ist im § 226 StGB in Absatz 2 ganz klar definiert, dass bei einem Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu urteilen ist. Ist für eine Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen, so gilt diese Tat als Verbrechen. Doch obwohl die Polizei weiter wegen dieses Verbrechens ermittelt, sieht die Berliner Justiz keine ausreichenden Haftgründe vorliegen, um die beiden Aggressoren weiter in Untersuchungshaft zu behalten.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch, wie gewisse deutsche »Qualitätsmedien« dieses Geschehnis umschreiben. Der »Focus« schreibt von einem »Sturz«, die »Welt« nennt es einen »Unfall« und beim »rbb« ist das Opfer vor die U-Bahn »geraten«. Und der »Spiegel« glaubt, ein »Gerangel« als Ursache erkannt zu haben.

Dass das Opfer in seiner Aussage von Schlägen und vor allem einem gezielten Stoß berichtet, ist diesen Medien keine Erwähnung wert. 

Sven von Storch

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