Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen

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Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen
Datum: 04.02.2021 - 11:09 Uhr

Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankerten und durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie - wie der Name schon sagt - Grundrechte sind und keine Privilegien. Um diese Grundrechte zu beschneiden bedarf es eines durch die Volksvertretung verabschiedeten Gesetzes. So schrieben es die Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland 1948/49 fest, wohlwissend aus den traumatischen Erfahrungen der damals noch jüngeren Vergangenheit.

Merkel hat mit ihrem Kreis der 16 Ministerpräsidenten diese garantierten Grundgesetze an der Volksvertretung vorbei ausgehebelt und das Grundgesetz ausgehöhlt. Sie hat den Menschen die garantierten Grundrechte weggenommen und enthält sie ihnen weiterhin vor. Sie spricht von Privilegien und Dingen, die man vielleicht auch nicht machen kann. Nur der, der sich der durch die Hintertür auferzwungenen Impfpflicht unterwirft, soll wieder die Grundrechte in vollem Umfang wahrnehmen dürfen. Die, die sich gegen diese Impfpflicht wehren, bleiben ausgegrenzt, denen werden die Grundrechte auch weiterhin verweigert.

In dem TV-Interview mit der per Zwangabgabe finanzierten ARD verplappert sich Merkel selbst und offenbart ihr extrem gestörtes Verhältnis zur Demokratie. Dabei war sie es selbst, die zuvor mehrfach vollmundig verkündet hatte, dass es mit ihr eine generelle Impfpflicht nicht geben werde. Wie vertrauensvoll und nachhaltig die Merkelschen Verkündigungen sind, lässt sich allerdings auch an ihrer Äußerung erkennen, dass es mit ihr keine gemeinsame Schuldenaufnahme der EU geben werde. Die Realität hat Merkel längst demaskiert.

Sven von Storch

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