Wer aus dem SED-Staat geflohen ist, kann entschädigt werden
Wer aus dem SED-Staat geflohen ist, kann entschädigt werden
Datum: 25.07.2019 - 09:04 Uhr
Das Unrechtsregime der SED hatte etwa 17 Millionen Menschen hinter der tödlichsten Grenze seit Menschengedenken arrestiert. Wer sich diesem Regime entziehen wollte, riskierte sein Leben. Ein fast undruchdringliches System von Grenzanlagen, Schutzzäunen, Minen, Selbstschussanlagen, Hundekorridoren und nicht zuletzt schwer bewaffnete und mit einem Schießbefehl ausgerüstete Truppen sollten dafür sorgen, dass niemand sich dem Fortschritt des Sozailismus im ersten deutschen Arbeiter- und Bauernstaates durch Flucht entziehen könne.
Schätzungen zufolge (die genaue Zahl wird wohl aufgrund der Vernichtung der Unterlagen seitens des SED-Regimes nichgt mehr aufzuklären sein) sollen über 1.000 Menschen an dem Todesstreifen inklusive der Mauer in Berlin ihr Leben verloren haben. Insbesondere der Tod von Peter Fechter, dem die DDR-Grenzer Erstversorgung versagten und den sie im Grenzgebiet vor den Augen der Welt verrecken ließen, steht exemplarisch für jenes menschenverachtende Regime. Ein Regime, welches von Teilen in den Reihen der Postkommunisten und anderen linken Parteien heute noch hofiert und verteidigt wird. Es gibt sogar Bestrebungen, die damalige Politik in Elementen wieder einzuführen. Vor allem Enteignungen und Bespitzelungen der Nachbarn sind bei jenen Leuten wieder hoch im Kurs.
Wer sich trotz der Gefahren auf den Weg gemacht, sich dem SED-Regime, den Häschern der Stasi und der Bespitzelung und Denunziation durch den Abschnittsbevollmächtigten durch Flucht zu entziehen und bei dieser Flucht verletzt wurde, hat ein Anrecht auf Entschädigung. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht und hob damit ein gegenteilig lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam auf.
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