Wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren_ Mutter mit Baby inhaftiert

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Wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren_ Mutter mit Baby inhaftiert
Datum: 28.03.2017 - 07:43 Uhr

Die GEZ geht wieder massiv und aggressiv gegen ihrer Meinung nach säumige zur Zahlung verpflichtete Bürger vor. Dabei schreckten die Schergen und Eintreiber des Unternehmens auch nicht davor zurück, Anfang des Monats eine Mutter mit ihrem Baby zu verhaften und in eine Zelle zu stecken. Geschehen in Bergisch-Gladbach in Nordrhein-Westfalen. Das berichtet »epochtimes« in einem Wortbeitrag und »rt« in einem Video.

Das »Fehlverhalten« der jungen Familie: sie hatte sich der Zahlung des Zwangsbeitrages verweigert und begründete dieses Verweigerung unter anderen damit, dass laut Urteil des Landgerichts Tübingen (Az: 5 T 232/16) aus dem September 2016 die GEZ eine Grundbedingung nicht erfüllt. Denn, so das Urteil, ein Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Aber, so das Gericht weiter, »gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigern an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen.«

Die ARD setzt sich aus den diversen regionalen Rundfunkanstalten zusammen, die alle die gleiche Grundstruktur haben. Was also für den SWR gilt, müsste analog auch für die anderen regionalen Rundfunkanstalten gelten: sie sind ein Unternehmen, KEINE Behörde.

Doch das hinderte die Vollstrecker in NRW nicht daran, die Mutter samt ihres Säuglings einzuknasten. Doch damit nicht genug. Weil die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, drohten die Häscher damit, der Mutter das Kind zu entreißen und dem Jugendamt zu übergeben. Man droht einer Mutter damit, ihr das Kind zu entreißen. Wegen ihrer Verweigerung, die Zwangsabgabe zu entrichten. Und setzt Zwangsmittel ein, denen zumindest eine unsichere Rechtslage zugrunde liegt. 

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Sven von Storch

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