War der Bundestag bei der Abstimmung zum NetzDG überhaupt beschlussfähig_
War der Bundestag bei der Abstimmung zum NetzDG überhaupt beschlussfähig_
Datum: 04.07.2017 - 09:26 Uhr
Übertragungsbilder aus dem Bundestag beweisen, dass während der Abstimmung zum NetzDG maximal 60 Parlamentarier im Plenum anwesend waren. Das sind nicht einmal zehn Prozent aller Abgeordneten. Beschlussfähig aber ist der Bundestag gemäß § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages erst dann, wenn »mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.« Von dieser Anzahl an Parlamentariern aber war man bei dieser Abstimmung Lichtjahre entfernt. Angeblich feierte man sich selbst und die Tatsache, dass die »Ehe für alle« kurz zuvor den Bundestag passiert hatte, ausgiebig im Vorraum.
Die weiteren Bestimmungen des §45, die in den Absätzen 2 bis 4 erläutert werden, führen aus, wie bei etwaigen Zweifeln an der Beschlussfähigkeit des Parlaments zu verfahren ist; der Absatz 1 jedoch bleibt davon unberührt und seht als oberste Prämisse fest verankert.
Auf dem Bild ist eindeutig zu erkennen, dass während des fraglichen Zeitraums definitiv weniger als die Hälfte der abstimmungsberechtigten Abgeordneten im Bundestag anwesend waren. Da eine Briefwahl oder eine anderweitige Stimmabgabe nicht möglich ist, sondern die körperliche Anwesenheit für die Abgabe des Votums zwingend erforderlich ist, kann die erforderliche Mindestanzahl nicht erreicht worden sein. Daraus resultiert, dass die im obigen §45 I vorgegebene Hürde nicht genommen wurde, das Parlament demzufolge nicht beschlussfähig gewesen ist und die Abstimmung nicht hätte durchgeführt werden dürfen.
Bundestagspräsident Lammert hätte dies erkennen und die Sitzung aufheben müssen. Das hat er versäumt.
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment