Wahlrechtsreform ad acta gelegt

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Wahlrechtsreform ad acta gelegt
Datum: 14.03.2017 - 11:57 Uhr

Der aktuelle Bundestag liegt mit seinen 630 Parlamentariern bereits jetzt deutlich über seiner »Sollstärke«. In Deutschland gibt es bei der Bundestagswahl 299 Wahlkreise, aus denen jeweils derjenige Kandidat in das Parlament einzieht, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte (»Erststimme«). Hinzu kommen 299 Abgeordnete, die über die Landeslisten ihrer Partei den Einzug ins Parlament schaffen. Die Zahl dieser Parlamentarier richtet sich nach dem Stimmenanteil ihrer Partei (»Zweitstimme«). So weit die Theorie.

Sollten mehr Kandidaten einer Partei direkt in den Bundestag einziehen als dieser Partei anhand des Zweitstimmenergebnisses Sitze zustehen, bezeichnet man das als Überhangmandate. Damit aber das Stimmenverhältnis aus dem Zweitstimmenergebnis Berücksichtigung findet, werden diese Überhangmandate der einen Partei durch zusätzliche Abgeordnete bei den anderen Parteien ausgeglichen: die Ausgleichsmandate. So wuchs der derzeitige Bundestag auf 630 Abgeordnete.

Einen weiteren Auswuchs wollte der Bundestagspräsident Lammert in seiner Antrittsrede 2013 unterbinden und kündete vollmundig eine Reform des Wahlrechts an. Aber mit jeder Wahl und jedem Wahlerfolg der AfD wurden diese Ambitionen kleiner und die Forderungen nach einer Reform leiser. Denn jeder Altparteienpolitiker wusste und weiß genau, dass die AfD in den Bundestag einziehen wird. Das heißt im Umkehrschluss, dass die gut dotierten Posten und Pöstchen im Parlament für die Altparteien weniger werden. Also versucht jeder dieser rundum-versorgten Politiker seine Schäflein ins Trockene zu bringen. Je größer also das kommende Parlament sein wird, desto mehr Hinterbänkler der Einheitsfront CDUCSUSPDGRÜNEFDPLINKE haben die Möglichkeit, auch weiterhin ihren rückwärtigen Körperteil im Bundestag breit sitzen zu können. Gut gepolstert ist ein solcher Sessel mit den üppigen Diäten ja. Und richtig arbeiten müssen diese Leute dann immer noch nicht.

Sven von Storch

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