Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer nach sechs JAHREN, nicht nach sechs MONATEN

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Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer nach sechs JAHREN, nicht nach sechs MONATEN
Datum: 20.09.2023 - 14:46 Uhr

Die der Antifa nahestehende SPD-Bundesinnenministerin Faeser wartete jüngst mit einer Änderung des Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer auf. Vollmundig propagierte sie, dass künftig auch anerkannte Asylbewerber aus Afghanistan oder Syrien, die länger als sechs Monate in Deutschland sind, mitwählen dürften. Das sorgte erwartungsgemäß für erheblichen Widerspruch, selbst in den Reihen anderer Altparteien.

Nun wird Faesers Vorschlag aus den Reihen der eigenen Parteien eingestampft und höchstoffiziell korrigiert. Selbstverständlich solle das Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer nicht schon nach sechs MONATEN Aufenthaltsdauer in Deutschland geändert werden; diese Personengruppe soll das Wahlrecht hierzulande erst nach sechs JAHREN ununterbrochenem Aufenthalts in Deutschland erhalten. Das gelte laut dem SPD-Papier auch für das aktive und passive Wahlrecht in den Kommunen.

Laut der Bild redet man sich jetzt bei der SPD damit heraus, dass zwischen der Erstellung des  Fraktionspapiers, in welchem ganz eindeutig von sechs Jahren die Rede war, bis zur Schlussfassung des Wahlprogramms, in welchem urplötzlich die Frist von sechs Monaten auftauchte, sich »ein wirklich katastrophaler redaktioneller Fehler« eingeschlichen hat, »der niemandem aufgefallen ist.«

Der geneigte Wähler wird sich bei derlei katastrophalen Fehlern, sei es bei der SPD und ihrer Wahlrechtsänderung oder der CDU bei ihrem blamablen Video mit dem falschen Reichstagsgebäude, fragen, was für »Fachkräfte« man bei den Altparteien in den verantwortlichen Redaktionen beschäftigt.

Sven von Storch

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