VoteBuddy - Wahlrechttauschbörse zur Bundestagswahl im Fokus der Polizei

Veröffentlicht:

VoteBuddy - Wahlrechttauschbörse zur Bundestagswahl im Fokus der Polizei
Datum: 07.09.2017 - 11:08 Uhr

Bereist im Vorlauf der Bundestagswahl scheinen dem Betrug Tür und Tor geöffnet zu sein. In München wurden 285.000 Stimmzettel falsch gedruckt und werden zurück gerufen. Doch niemand kann aktuell garantieren, dass die bereits per Briefwahl ausgefüllten falschen Stimmzettel wirklich komplett vernichtet werden. Könnte man diesen Fehler noch halbwegs mit menschlichem Versehen zu entschuldigen versuchen, so gilt dies ganz sicher nicht für ein Berliner Projekt, dass sich »VoteBuddy« nennt.

Hier sollen wahlberechtigte Bürger, die bereits jetzt wissen, dass sie an der Bundestagswahl nicht teilnehmen werden, ihr Wahlrecht tauschen können. Und zwar mit Menschen, die nicht wahlberechtigt sind, aber gerne wählen würden. Allerdings stehen diesem Ansinnen zahlreiche Gesetze entgegen. Das Bundeswahlgesetz sagt eindeutig aus, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann. Niemand kann also für einen anderen stimmen; nicht für Tante Erna oder Onkel Gustav. 

Das Strafgesetzbuch hat für Wahlfälschung einen eigenen Tatbestand: den Paragraphen 107a StGB. Wer ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird bestraft. Bereits der Versuch ist strafbar. Die Macher von VoteBuddy haben jedoch genau das vor: sie wollen, dass die Menschen bewusst gegen das Bundeswahlgesetz verstoßen und so das Wahlergebnis verfälschen. Sie rufen zu einer Stratat auf.

Dieser Vorgang wurde in den diversen sozialen Netzwerken von aufmerksamen Mitstreitern der Seite philosophia-perennis.com publik gemacht und siehe da, die Polizei ermittelt gegen die Verantwortlichen der Tauschbörse, deren Facebook-Account wurde bereits gelöscht und auch der Bundeswahlleiter will diese Börse stoppen. Es gilt also, vor und während der Wahl und vor allem bei der Auszählung der Stimmen wachsam zu sein, um weitere Betrügereien und Betrugsversuche aufzudecken. Es kommt nicht von ungefähr, dass die OSZE Wahlbeobachter entsendet.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.