Verwaltungsgericht verbietet Abschiebung eines somalischen Piraten

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Verwaltungsgericht verbietet Abschiebung eines somalischen Piraten
Datum: 24.07.2018 - 10:27 Uhr

Vor acht Jahren wurde der deutsche Chemietanker »Marida Marguerita« von etwa einhundert somalischen Piraten entführt, die die Besatzung in Geiselhaft nahm, sie mehrfach folterte und erst nach acht Monaten(!!) und einer Lösegeldzahlung von 5,5 Millionen US-Dollar frei ließ. Beteiligt an der Tat war auch Ahmed M., der auf Umwegen als Asylant den Weg im Ärz 2015 nach Deutschland eingeschlagen hatte. Bei einer Personenkontrolle flog er mit einem gefälschten italienischen Pass auf. Ein Fingerabdruckabgleich, die Auswertung seines Smartphones und letztlich die Zeugenaussagen ließen keinen Zweifel daran, dass Ahmed M. an der monatelangen Entführung und Folter der Besatzung des Schiffes beteiligt war.

Wegen dieses Verbrechens wurde sein Asylantrag von der Ausländerbehörde folgerichtig abgelehnt, sollte also abgeschoben werden. Dagegen klagte der findige Anwalt des somalischen Piraten, brachte ein ärztliches Gutachten bei, dass Ahmed, auf ein Alter von 14 Jahren zum Zeitpunkt der Entführung taxierte und erhielt jetzt vor dem Verwaltungsgericht Recht. Ahmed, so die Richter, war bei der Ausübung der Tat noch nicht strafmündig, darf also aus diesem Grund allein nicht abgeschoben werden.

Die Folge: Ahmed, der an dem erpressten Lösegeld partizipierte und von dem Leid, welches auch er der Schiffsbesatzung zugeführt hat, profitierte, wird nun von den Steuerzahlern des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fuhr, bis auf Weiteres durchgefüttert und mit dem Rundum-Sorglos-Paket für »Flüchtlinge«, Asylbewerber und Migranten aus aller Herren Länder der Welt hierzulande versorgt.

Sven von Storch

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