Verschwendung bei der Bundesagentur für Arbeit
Verschwendung bei der Bundesagentur für Arbeit
Datum: 31.03.2017 - 07:59 Uhr
Der Bundesrechnungshof hat die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Bereitstellung von Mitteln für Integrationskurse für »Flüchtlinge« geprüft und kommt zu einem vernichtenden Urteil. So wurden laut einem Bericht der »Zeit« erhebliche Mängeln bei der Ausführung und Abrechnung der Kurse festgestellt. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro, so das Urteil der Prüfer, seien zu einem Großteil »ins Leere gelaufen«. Das liege auch daran, dass die Bundesagentur »keine ausreichenden Maßnahmen« getroffen habe, um den Erfolg der Maßnahmen überprüfen zu können. So wurden unter anderem nicht einmal Anwesenheitslisten bei den Sprachkursen geführt.
Obwohl Sinn und Zweck der Maßnahme die aktive Arbeitsmarktförderung gewesen sei, wurden auch Sprachkurse für Kinder aus dem Topf bezahlt. Auf mancher der lückenhaft ausgefüllten Teilnehmerlisten sollen, so heißt es in dem Bericht, sich sogar Säuglinge befunden haben. Bei einer derart mangelhaften Überprüfung sei es nicht verwunderlich, dass sich auch Betrüger bedient haben. Es sei in zahlreichen Fällen zu Doppelförderungen und Doppelabrechnungen gekommen.
Auch wenn die Zeit für die Bereitstellung der Mittel und die Ausgestaltung der Kurse knapp gewesen sei, so merkt des Bundesrechnungshof an: »Trotzdem hätte die Bundesagentur ein Mindestmaß an Regelungen treffen oder beibehalten müssen, um einen zweckentsprechenden Einsatz der Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung sicherzustellen.«
Anders ausgedrückt: die Bundesagentur hat Steuergelder verteilt, ohne dass sie über deren Verbleib und Zweck Rechenschaft gefordert hat.
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