Verhaftung von Journalisten bei Allgemeininteresse gerechtfertigt
Verhaftung von Journalisten bei Allgemeininteresse gerechtfertigt
Datum: 11.08.2025 - 09:58 Uhr
Weitreichende Eingriffsrechte
Artikel 3b und 4c besagen, dass die Mitgliedstaaten Mediendienstleister festnehmen, bestrafen, abhören oder kontrollieren dürfen, wenn dies im Einzelfall durch ein »überwiegendes öffentliches Interesse« gerechtfertigt ist, berichtet Apollo News. Das Gesetz enthält außerdem Bestimmungen zur angeblichen Bekämpfung von Desinformation.
Heuchelei und Verschleierung seitens von der Leyen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärt: Eine freie und unabhängige Presse ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Vorschriften ermöglichten lediglich Überwachung in schwerwiegenden Fällen wie Terrorismus und Rassismus. Tatsächlich aber darf der Einsatz von Überwachungssoftware laut des neuen Gesetzes durchgeführt werden. Klar ist, dass mit diesem Gesetz Verhaftungen, Sanktionierungen oder das Abfangen von Journalisten erlaubt sind, wenn es »nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgesehen« sei und »im Einzelfall durch einen überwiegenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und […] verhältnismäßig« sei.
So etwas nennt man einen »juristischen Persil-Schein«, weil faktisch damit jegliche Maßnahmen (die übrigens im Widerspruch zu den Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen) erlaubt werden.
Zwang zur internationalen Zusammenarbeit
Nationale Aufsichtsbehörden müssen laut Gesetz zusammenarbeiten, um »Desinformation« entgegenzuwirken. Artikel 6 schreibt außerdem die Erstellung nationaler Listen mit Informationen über Eigentümer und Adressen von Medienunternehmen vor. Kritiker argumentieren, dass das Gesetz trotz seines erklärten Ziels, die Medienfreiheit zu stärken, die Gefahr birgt, den Journalismus unter dem Vorwand, ihn zu schützen, einzuschränken. Laut der EU gäbe es angeblich Medienanbieter, die systematisch Desinformation verbreiten und die Freiheit des Binnenmarktes ausnutzen würden.
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