Verfassungsgericht entscheidet am 16. November über Wahlwiederholung

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Verfassungsgericht entscheidet am 16. November über Wahlwiederholung
Datum: 07.10.2022 - 12:01 Uhr

Der 16. November wird von den Parteien in Berlin ein wichtiges Datum sein. Dann entscheidet nämlich das Berliner Verfassungsgericht über die Wahlwiederholung. Sollte das Gericht beschließen, dass die Wahl in Berlin auf Ebene des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wiederholt werden muss, so haben diese Wahlen bis spätestens Mitte Februar 2023 stattzufinden. Die Tendenz beim Verfassungsgericht geht nach der vorläufigen Einschätzung in Richtung einer kompletten Wiederholung der beiden Wahlen auf Landes- und Bezirksebene. Die Sitzung am 16. November isst öffentlich.

Die Gefühlswelt bei den Parteien ist unterschiedlich. Die regierende SPD ist angeschlagen. Der für das Wahldebakel verantwortliche damalige Innensenator Geisel steht politisch mit dem Rücken zur Wand. Derzeit wird er zwar von Parteichefin Giffey, die selbst durch Betrügereien bei ihrer Doktorarbeit alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist, gegenwärtig als Stadtentwicklungssenator noch durchgeschleppt. Sollte es aber zu einer kompletten Wiederholung kommen, dürften Geisels politische Tage endgültig gezählt sein. Es ist daher wenig verwunderlich, dass die SPD darauf drängt, dass lediglich in einer sehr begrenzten Zahl von Wahllokalen neu gewählt werden soll.

Auch die politischen Linksaußen von der mehrfach umbenannten SED bekommen bezüglich einer kompletten Neuwahl Magenschmerzen. Denn sollte das Berliner Verfassungsgericht ein entsprechendes Urteil fällen, könnte das unter Umständen auch bedeuten, dass die Bundestagswahl in ganz Berlin erneut durchgeführt werden müsse. Die Linksaußen scheiterten auf Bundesebene an der Fünf-Prozent-Hürde und kamen nur durch den Gewinn von drei Direktmandaten ins Parlament. Eines dieser Mandate gewann man in Berlin mit einem Vorsprung  von gerade einmal 8.000 Stimmen. Bei einer Wahlwiederholung - und dem jetzigen Zustand der Partei - könnte dieser Vorsprung verloren gehen und dann wäre die Mauermörderpartei im Bundestag zum Zuschauen verurteilt.

Die Oppositionsparteien hingegen wittern Morgenluft. Sowohl CDU wie vor allem aber die AfD haben auf Landesebene in den vergangenen Wochen kräftig zugelegt. Lediglich die FDP kann von dieser Art Aufbruchstimmung nicht so recht profitieren. Ihre Teilhabe an der in fast allen Belangen versagenden Bundes-Ampel schlägt sich auch auf die Berliner Landesebene bis runter in die Bezirke durch.

Sven von Storch

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