V-Mann des Verfassungsschutzes ließ Terrorgruppe auffliegen

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V-Mann des Verfassungsschutzes ließ Terrorgruppe auffliegen
Datum: 18.02.2020 - 09:52 Uhr

Sowohl der Bundesverfassungsschutz wie auch der Verfassungsschutz der Länder arbeiten und operieren mit sogenannten V-Leuten. Diese werden von den Behörden angeworben und entweder gezielt in bestimmte Gruppen eingeschleust oder aber sogar direkt aus der Mitgliedschaft einer bestimmten Gruppe heraus angeworben. Ohne solche V-Leute wären Ermittlungen im Rotlichtmilieu, in der Clan-Kriminalität oder in der Terrorismusszene schwer bis gar nicht möglich. Als Gegenleistung für ihre Zuträgerdienste erhalten die V-Leute dann meist Straffreiheit und selbstverständlich einen ordentlichen finanziellen Obolus.

Einem solchen V-Mann ist die Zerschlagung einer Terrorgruppe zu verdanken, die laut Meldungen des Bundeskriminalamtes (BKA) Anschläge gegen Politiker und Muslime geplant haben soll. Zwölf Mitglieder der Gruppe sitzen in Haft, der V-Mann (das 13. Mitglied!) blieb von der Haft verschont. Laut Meldungen ebenfalls des BKA soll er zum internen Führungskreis der Gruppe gehört haben. Das, was nach einem sensationell guten Ermittlungsergebnis klingt, hat aber einen ganz großen Haken.

Ist nämlich ein V-Mann für die von der Gruppe begangenen oder bereits im Planungsstadium strafbaren Handlungen maßgeblich verantwortlich, besteht die Gefahr, dass die gesamte Anklage einstürzt. Der Vertrauensmann darf sich zwar an der Ausführung respektive Planung von Straftaten beteiligen ohne Sanktionen zu befürchten, er darf aber nicht zu ihnen anstiften oder sie initiieren. Jetzt ist also zu prüfen, wer verantwortlich für die mutmaßlichen Anschlagpläne ist.

Bundesbehörden haben sich bereits einmal beim Einsatz von V-Leuten blamiert. Das Verbotsverfahren gegen die NPD musste eingestampft werden, weil in der Partei dermaßen viele solcher Zuträger eingeschleust waren, dass die Partei ohne diese Leute mutmaßlich gar nicht mehr existiert hätte.

Sven von Storch

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