Unbürokratische(_) Hilfe in der Corona-Krise
Unbürokratische(_) Hilfe in der Corona-Krise
Datum: 30.03.2020 - 09:50 Uhr
Im Grunde genommen klingt es ganz einfach: Kleinstunternehmer aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe sollen finanzielle Soforthilfe bekommen können, um die Folgen der Corona-Krise weitestmöglich abfedern zu können. Jeder Freiberufler und selbstständige Unternehmer mit bis zu zehn Mitarbeitern respektive zehn Vollzeitäquivalenten hat theoretisch Anspruch auf diese Einmalzahlungen, die zwischen 9.000 und 15.000 Euro pro Monat für zunächst drei Monate betragen sollen und nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Verlängerung um zwei weitere Monate soll bei Bedarf möglich sein. Verrechnet werden soll der Zuschuss bei der Steuererklärung 2021.
So weit die Theorie.
Geprüft wird, ob der Betrieb bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlicher Schräglage war. Stichtag ist hier der 11. März 2020. Zudem muss bei der Antragstellung detailliert erklärt werden, wofür der Zuschuss verwendet werden soll. Alle Verwendungszwecke müssen stichhaltig dokumentiert werden, eine pauschale Bezuschussung wird es nicht geben. Wer zum Beispiel einen Zuschuss für die Miete und für Mitarbeiter beantragt, muss sowohl die Mietkosten wie auch die Personalkosten detailliert belegen können. Für jeden einzelnen Posten gibt es einen separaten Bescheid.
Und das sind die Spielregeln bei Zuschüssen vom Bund.
Bei Zuschüssen, die man beim Land beantragt, gelten wieder andere Regeln. Dort gilt das Zuschussprogramm nämlich nur für Freiberufler, Soloselbstständige und Unternehmer mit bis zu fünf Personen. Der Zuschuss (in Berlin) wird für Einzelpersonen maximal 5.000 Euro betragen, für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern maximal 9.000 Euro. Bei der Beantragung müssen, natürlich, wieder jegliche Kosten im Detail definiert und nachweislich belegt werden. Für jeden einzelnen Posten gibt es wieder einen separaten Bescheid.
In anderen Bundesländern gibt es selbstverständlich andere Bestimmungen. In Brandenburg können sogar Unternehmen mit bis zu 100 beschäftigten Personen um Zuschüsse nachsuchen, für sie gibt es bis zu 60.000 Euro - sofern detailliert beantragt und nachgewiesen.
Dann gibt es noh die Möglichkeit der Steuerstundung oder der erlassenen Vorauszahlungen. Oder das Kurzarbeitergeld. Oder KfW-Kredite. Und natürlich Darlehen der Länder. Manche dieser Zuschüsse sind miteinander kombinierbar, manche aber nicht. Und für alles braucht man jede Menge Formulare, die auszufüllen und fristgerecht einzureichen sind.
Das ist »unbürokratische Hilfe«, wie sich die Merkel-Regierung sie definiert.
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