Thunberg droht Gefängnisstrafe

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Thunberg droht Gefängnisstrafe
Datum: 18.09.2023 - 09:32 Uhr

Die Aktion, die Greta jetzt zur Last gelegt wird, wurde am selben Tag durchgeführt, an dem sie im Zusammenhang mit einer früheren Aktion in Malmö wegen Ungehorsams gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die 20-jährige Klimahüpferin musste von der Polizei abgeführt werden.

»Die Demonstration hatte keine Genehmigung und führte zu einer Sperrung des Autoverkehrs. Die Frau weigerte sich, dem Polizeibefehl zu folgen und den Tatort zu verlassen. Bei der Einstufung als Straftat handelt es sich daher um Ungehorsam gegenüber den Strafverfolgungsbehörden«, sagt Zusatzstaatsanwältin Isabel Ekberg in einer Pressemitteilung.

Für Wiederholungstäter können Straftaten wie Ungehorsam gegenüber den Strafverfolgungsbehörden in Schweden zu einer Gefängnisstrafe führen. Dies gilt beispielsweise für Ladendiebe, die wegen wiederholten Bagatelldiebstahls verurteilt wurden. »Wenn sich das gleiche Verbrechen wiederholt, ist es nicht unmöglich, eine Gefängnisstrafe zu bekommen«, sagte Mathias Larsson, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft von Süd-Skåne, zuvor gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT.

Aus dem Umfeld des Thunberg-Clans war bisher keine umfassende Stellungnahme zu vernehmen. Die Teilnahme an der Demonstration wird bestätigt, das Begehen einer Straftat wird rundheraus abgelehnt.

Für die vorherige Tat wurde Thunberg zu 30 Tagessätzen von je 50 Schwedischen Kronen (umgerechnet rund 4,30 Euro) verurteilt. Zudem muss sie 1.000 Kronen (etwa 86,50 Euro) an einen Fonds zur Unterstützung von Gewaltopfern zahlen. Die Strafen sind aufgrund der geringen Höhe eher symbolischer Natur, das Verhängene einer Gefängnisstrafe für Wiederholungstäter ist da schon eine ganz andere Hausnummer.

 

 

Sven von Storch

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