Syrischer Vergewaltiger einer 15-Jährigen erhält Bewährungsstrafe
Syrischer Vergewaltiger einer 15-Jährigen erhält Bewährungsstrafe
Datum: 06.03.2023 - 10:43 Uhr
Im Juli des vergangenen Jahres hat ein 30-jähriger syrischer »Flüchtling« in Osnabrück eine 15-jährige Schülerin angesprochen, sie in einen Innenhof gedrängt, dort an eine Wand gedrängt und sie vergewaltigt. Zudem soll der Syrer das Mädchen durch die Verabreichung von Drogen in ihrer Verteidigungsfähigkeit beeinträchtig haben. Das Amtsgericht Osnabrück hatte dieses Verbrechen jetzt zu verhandeln und ließ dem »Flüchtling« gegenüber extreme Milde walten: der Vergewaltiger kam mit einer Bewährungsstrafe davon und durfte den Gerichtssaal verlassen. Er darf sich dem Mädchen nicht mehr nähern und soll ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von lächerlichen 3.000 (in Worten: dreitausend!) Euro zahlen.
Die Begründung der deutschen Kuscheljustiz gegen einen weiteren fremdländischen Vergewaltiger klingt genau so pervers wie es das Urteil an sich ist. Das Amtsgericht Osnabrück attestiert in seiner Urteilsbegründung dem »Flüchtling«, er sei »auf gutem Weg, normaler Mitbürger zu werden.«
Klar, wenn als Indikator für einen »normalen Mitbürger« die Vergewaltigung einer 15-jährigen Schülerin herangezogen wird, dann mag das ja für den »Flüchtling« zutreffen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit doch recht hoch, dass die überwältigende Mehrheit in diesem Land die Vergewaltigung von Frauen, Mädchen oder Kindern - egal, welchen Alters - derartige Verbrechen nicht wirklich als »normal« betrachtet, sondern als genau das, was sie ist: ein abscheuliches Verbrechen, welches mit der ganzen Härte des Gesetzes belangt werden sollte.
Die Richter beim Amtsgericht Osnabrück aber ließen sich offensichtlich von der Herkunft des Triebtäters beeindrucken und fassten den »Flüchtling« daher mit Glacé-Handschuhen an. Sie hatten wohl Angst vor schlechter Presse seitens der Flüchtlingsindustrie.
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