Syrischer Geschäftsmann flüchtete mit vier Frauen und 23 Kindern nach Deutschland

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Syrischer Geschäftsmann flüchtete mit vier Frauen und 23 Kindern nach Deutschland
Datum: 04.10.2016 - 13:24 Uhr

Ende August berichtete die »Rhein-Zeitung« von der »Flucht« eines syrischen Geschäftsmanns samt seiner vier Frauen und den dazugehörigen 23 Kindern über die Türkei nach Deutschland. Dem äußerst wohlhabenden Geschäftsmann war es in seiner Heimat möglich, jeder seiner vier Frauen und den jeweils dazu gehörigen Kindern ein eigenes Haus in verschiedenen Städten des Landes zur Verfügung zu stellen und diese teilweise sogar mit Bediensteten zu versorgen. Solche Familienmodelle sind nach konservativer islamischer Rechtsauffassung nichts Außergewöhnliches.

Der syrische Staat (wie alle anderen islamisch geprägte Staaten) unterstützen solche Großfamilien religiös und moralisch; damit jedoch hat sich die staatliche Unterstützung auch erschöpft. Finanziell gibt es keinerlei Förderprogramme, Fördermittel, Steuererleichterungen oder sonstige monetäre Zuwendungen - welcher Art auch immer. Wenn sich ein gläubiger Muslim mehrere Frauen und die entsprechend große Zahl an Kindern leisten kann, dann ist das sein ganz eigenes »Vergnügen«. 

Aber in »Germoney« verhält sich das ganz anders. Neben den in dem Zeitungsbericht erwähnten Problemen (Jugendliche randalieren und zerstören Einrichtungsgegenstände, die »Ehefrauen« führen einen Zickenkrieg untereinander und zahlreiche weitere Besonderheiten) kommen jetzt auch die finanzielle Aspekte ins Spiel. Da der »Flüchtling« nun seinen Geschäften in Syrien offiziell nicht mehr nachkommen kann haben er und seine Familie Anrecht auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Hubert Königsstein, Diplom-Finanzwirt beim Deutschen Arbeitgeberverband, hat in seinem Beitrag in der Kolumne »Klartextfabrik« ein Berechnungsbeispiel aufgestellt. Nach dessen vorsichtiger Berechnung, wobei Königsstein ausschließlich die unmittelbaren Leistungen aus dem AsylbLG berücksichtigt hat, stehen diesem »Flüchtling«, seinen vier Frauen und den 23 Kindern monatlich Transferleistungen in Höhe von mehr als 30.000 (in Worten: dreißigtausend!) Euro zu. Pro Monat! Netto!

Keine Berücksichtigung finden die Kosten für die Gesundheitsvorsorge respektive Behandlungskosten der insgesamt 28 Personen, die Aufwendungen für Integrations- und Sprachkurse und die Kosten für die Unterkunft. Bei einer so großen Personenzahl dürfte gerade dieser Kostenfaktor nicht ganz unerheblich sein.

Ob einer dieser 28 Personen bei einer solchen Rundum-Versorgung jemals auf den Gedanken kommen wird, seinen Lebensunterhalt mit einer regulären, steuerpflichtigen Tätigkeit zu bestreiten, sieht auch Königsstein als zweifelhaft an. Daher, so sein Resümee, müsse geprüft werden, »welche Form von Lebensentwürfen wir künftig finanzieren wollen und finanzieren können.« Denn »es hat niemand das Recht, auf Kosten anderer seine Lebensgestaltung zu betreiben.«

Sven von Storch

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