Syrischer Bigamist darf Deutscher werden
Syrischer Bigamist darf Deutscher werden
Datum: 31.05.2018 - 09:27 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell ein denkwürdiges Urteil gesprochen: ein mehrfach verheirateter Syrer hat dennoch Anspruch auf Einbürgerung, darf also laut Bundesverwaltungsgericht Deutscher werden (Urteil: Aktenzeichen BVerwG 1 C 15.17). Die Tatsache, dass der Syrer sowohl eine deutsche Ehefrau hat (um als Ehepartner eingebürgert werden zu können) wie auch eine syrische Ehefrau, sei für die Einbürgerung ohne Belang, heißt es im Urteil. Das Prinzip der bürgerlich-rechtlichen Einehe gehöre nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, befanden die Richter des Ersten Senats.
Im Islam ist die Mehrehe für Männer geduldet, fast schon Pflicht. Manche Männer definieren sich selbst über die Anzahl ihrer Frauen, die dadurch nicht als vollwertig und gleichberechtigt betrachtet werden, sondern lediglich die Funktion eines Statussymbols haben. Bisher verhinderten deutsche Rechtsprechung und diverse deutsche Gesetze den Einzug dieses islamischen Rechtsgebrauchs. Mit dem aktuellen Urteil aber öffent das Bundesverwaltungsgericht ein weiteres Tor, um dem Islam den Boden in Deutschland zu bereiten.
Für die Richter des Ersten Senats des Gerichts ist es offensichtlich auch völlig unerheblich, dass im deutschen Strafrecht, dem Strafgesetzbuch, der Paragraph 172 existiert. In dem heißt es unmissverständlich: »Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«
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