Strafbefehlsantrag gegen grünen Wahlhelfer in Hamburg wegen Wahlmanipulation

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Strafbefehlsantrag gegen grünen Wahlhelfer in Hamburg wegen Wahlmanipulation
Datum: 16.10.2018 - 09:31 Uhr

Die deutsche Justiz ist doch immer wieder für Überraschungen gut. Sensationell milde Urteile bei Tätern mit dem richtigen Hintergrund, knallhartes Vorgehen bei potenziellen Umstürzlern (bewaffnet mi einer Handvoll Schlagstöcken und einem Luftgewehr) und »zeitnaher« Verfolgung bekannt gewordener Straftaten. Der aktuelle Fall in Hamburg ist ein Paradebeispiel für die Gründlichkeit der deutschen Justiz.

Am 15. Feburar 2015 wurde zum bisher letzten Mal die Bürgerschaft in Hamburg gewählt. Rund um die Wahl wurden etliche Verdachtsmomente bezüglich Wahlbetrugs geäußert und publiziert. Doch es geschah lange nichts. Bis jetzt, gut dreieinhalb Jahre nach der Wahl, die Mühlen der Hamburger Justiz endlich genug gemahlt haben und gegen einen damals 20-jährigen Wahlhelfer von den Grünen einen Strafbefehlsantrag erstellt wurde.

Dem Mitglied der hamburger Grünen wird vorgeworfen, etliche Briefwahlunterlagen gefälscht zu haben. Er soll etliche Bekannte angestiftet haben, ihre Unterlagen unausgefüllt zu lassen. Die Kreuze habe er dann für seine Partei auf den leeren Stimmzetteln gemacht. In weiteren Fällen habe er die Unterschriften der Wahlberechtigten gefälscht. Außerdem habe er Wähler angeleitet, wie sie ihre Wahlzettel auszufüllen und vor allem, wo sie ihr Kreuz zu machen haben.

Bereits Ende Mai 2015(!) waren polizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachts einer Wahlstraftat aufgenommen worden. Doch es dauerte im Hamburger Stadtstaat, der von einer rot-grünen Koalition regiert wird, sagenhafte 44 Monate bis zu diesem Strafbefehlsantrag. Manches in Hamburg braucht eben so seine Zeit, sei es die Elbphilharmonie oder die Strafverfolgung eines Mitglieds der Grünen...

Sven von Storch

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